Werbefläche Pkw vermieten

Werbefläche auf dem privaten PKW

So können Sie Ihren Mitarbeitern ein Extra zukommen lassen, ohne dass dafür hohe Steuern gezahlt werden müssen.

Firmenwerbung auf Privatautos ­­– so lassen Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra zukommen

Wollen Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerliches Extra zukommen lassen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden? Möglich ist dies durch die Anmietung einer Werbefläche auf dem PKW des Mitarbeiters.

Achten Sie auf eine klare Trennung

Damit kein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn vorliegt, muss ein vom Arbeitsvertrag unabhängiger Mietvertrag über die Vermietung der Fläche auf dem Auto mit dem Mitarbeiter geschlossen werden.

Vorsicht bei der Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung ist darauf zu achten, dass es sich bei der Werbefläche um eine entsprechend große und werbewirksame Fläche handelt, für die auch ein Fremder den Mietpreis zahlen würde. Werbungen auf Kennzeichenhalterungen halten dieser Anforderung nicht stand. Diese sind heutzutage weit verbreitet und üblich. Vergütungen werden dafür aber nicht gezahlt und sind auch am freien Markt nicht erzielbar. Zahlungen dafür sind dann als steuerpflichtigen Arbeitslohn einzustufen.

FG Münster Urt. V. 03.12.2019, AZ. 1 K 3320/18L

Des Weiteren sollten keine Klauseln enthalten sein, die bei Wegfall der Werbefläche einen Anspruch auf Barlohn in gleicher Höhe begründen. Auch sollte der Fortbestand des Werbevertrages nicht an das Arbeitsverhältnis gekoppelt sein. Am besten bieten Sie die Verträge nicht nur den eigenen Arbeitnehmern an. Für den Nachweis beim Finanzamt empfiehlt es sich zudem, Fotos von der Fahrzeugwerbung zu machen und diese zusammen mit dem Vertrag bei den Steuerunterlagen aufzubewahren.

Förderung des Werbeeffekts durch konkrete Vertragsgestaltung

Treffen Sie klare Regelung und weisen Sie dadurch nach, dass Ihr betriebliches Interesse eine optimale Werbewirkung zu erzielen im Vordergrund steht. Hierfür eigenen sich folgende Vereinbarungen über:

  • Darf an dem PKW noch Werbung für andere Firmen angebracht werden?
  • Muss der PKW in einem bestimmten Umfang genutzt werden? Jährliche oder monatliche Laufleistung festlegen.
  • Verpflichtung das Auto in einem bestimmten Zustand zu halten (z. B. Pflicht das Auto 14- tägig zu waschen).
  •  PKW muss in öffentlichem Parkraum sichtbar abgestellt werden.
  • Auto darf ein gewisses Alter nicht überschreiten.

 Die durch die Fahrzeugwerbung erzielten Einnahmen sind vom Mitarbeiter und ggf. weiteren Empfängern als sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG bei der Einkommensteuer zu versteuern. Werden jedoch höchstens 21 Euro pro Monat gezahlt, sind keine Steuern auf diese Einkünfte zu bezahlen. Denn sonstige Einkünfte sind pro Jahr bis zu 255 Euro steuerfrei.

Mietzahlung als Betriebsausgaben ansetzen

Als Arbeitgeber können Sie die Zahlungen an Ihre Mitarbeiter für die Fahrzeugwerbung als Betriebsausgabe ansetzen. So tun Sie nicht nur Ihrem Mitarbeiter etwas Gutes, sondern auch sich selbst - indem Sie Ihren zu versteuernden Gewinn verringern und bestenfalls auch noch einen Werbeeffekt erzielen.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

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