Übergangsvorschriften für neues Erbschaftsteuerrecht beachten!
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht ist zum 1.1.2009 in Kraft getreten. Allerdings können die neuen Regeln wahlweise auch bereits für Erbfälle in den Jahren 2007 und 2008 angewandt werden. Bei Schenkungen gibt es dieses Wahlrecht nicht.
Das neue Recht kann z.B. beim Übergang von Betriebsvermögen wegen des neuen Verschonungsabschlags günstiger sein. Leider gilt das Wahlrecht nicht für die neuen Freibeträge, die ab 2009 deutlich angehoben wurden. So beträgt der persönliche Freibetrag bei Ehegatten 500.000 € (bisher: 307.000 €) und bei Kindern 400.000 € (bisher: 205.000 €). Ob das neue Recht tatsächlich günstiger ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Das neue Recht kann auch auf Erbfälle angewandt werden, wenn bereits ein Steuerbescheid ergangen ist. Allerdings muss dann ein Antrag bis zum 30.6.2009 gestellt werden. Ist noch kein Steuerbescheid vorhanden, kann das Wahlrecht bis zum Ende der Einspruchsfrist ausgeübt werden.
Hinweis:
Sofern bei Ihnen ein Erbfall in den Jahren 2007 und 2008 eingetreten ist, prüfen wir für Sie gern, ob die Anwendung des neuen Rechts günstiger ist.
Sprechen Sie uns an!