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Wechsel

Sie möchten den Steuerberater wechseln?

Oft scheuen sich Unternehmer und Selbstständige davor, ihren Steuerberater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen ab. In der Realität sind diese Sorgen jedoch völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich. Bei der RTS Steuerberatungsgesellschaft sind Sie in guten Händen!

Erstgespräch

Kennenlernen

Wir freuen uns, Sie von unseren Leistungen überzeugen zu können!

Kündigung Steuerberater

Kündigung Mandat

  • Kündigung des Mandats beim bisherigen Steuerberater
  • Kündigung Steuerberatervertrag

Workshop

Step by Step

  • Unternehmensanalyse (Ist-Zustand)
  • Ablauf künftige Zusammenarbeit
  • Beratungsbedarf wird definiert
  • Digitalisierung; Nutzung Softwarelösungen (inkl. Schulung bei Bedarf)

DATEV Steuerberaterübertrag

Datenübermittlung

DATEV Steuerberaterübertrag wird benötigt.
Falls DATEV nicht genutzt wird: Buchhaltungsdaten per CSV-Datei (vergangene Jahre)

Vollmacht

Vertretung in Steuersachen

  • Vollmacht für die Vertretung der Steuersachen wird ausgefüllt
  • Steuerberater-Vertrag wird unterzeichnet

Verträge

Wichtige Unterlagen

  • Alle Verträge (z.B. Darlehensverträge, Mietverträge etc.) werden benötigt
  • Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Steuerbescheide der Vorjahre werden benötigt

Digitale Buchhaltung

Einrichtung

  • Einrichtung der digitalen Buchhaltung und Softwarelösungen
  • Software-Schulung bei Bedarf

Start

Zusammenarbeit beginnt

Wir freuen, uns Sie als Mandanten gewonnen zu haben!

Wechseln Sie jetzt Ihren Steuerberater

Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch am Standort in Ihrer Nähe. Für das erste Kennenlernen brauchen Sie nur Ihre Zeit investieren. Finden Sie jetzt Ihren Standort und vereinbaren Sie ein unverbindliches Informationsgespräch.

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Das gilt es zu beachten:

  • Sie sollten keine offenen Honorarrechnungen mehr bei der alten Steuerberatung haben. Wenn es noch offene Punkte gibt, könnte der ehemalige Berater an den von ihm verwalteten Datenbeständen und an den Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  • Sollte eine Dienstleistungstätigkeit bereits begonnen worden sein (sich noch ein Auftrag in Bearbeitung befinden), hat die alte Kanzlei einen Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit. Daher empfehlen wir Ihnen, die begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertigstellen zu lassen und danach zu wechseln.
  • Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG beraten lassen. Diesen Entwurf übernehmen wir auch gern für Sie. Musteranschreiben für den Beraterwechsel.
FAQ

Häufige Fragen zum Steuerberaterwechsel

Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.

Auch nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.

Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.

Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sehen auch vor, eine Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen. Daher brauchen Sie hier keine Datenverluste zu fürchten.

Wer Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten berät, entscheiden Sie. Das Finanzamt hat hier keinen Einfluss und kein Mitspracherecht.

Die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.

Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von der RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG beraten lassen.

News

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