Einnahme-/Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die EÜR ist – im Gegensatz zur Bilanzierung – das einfachere Verfahren zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinnes eines Unternehmens, das allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zugelassen wird. Vor allem für Existenzgründer ist dieses Verfahren attraktiv, da es weniger aufwändig und kostengünstiger ist. Allerdings gelten für die EÜR-Berechtigung strikte Vorgaben wie:

  • keine gesetzliche Buchführungspflicht (also Nicht-Kaufleute und Freiberufler)
  • nur bei gewerblichen Unternehmen, die im Kalenderjahr unter 500.000 Euro Umsatz haben, sowie Land- und Forstwirte mit einem Umsatz von unter 260.000,00 Euro oder mit selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem Wirtschaftswert von weniger als 20.500 Euro.
  • nur bei einem Gewinn aus einem Gewerbebetrieb von unter als 50.000 Euro bzw. bei einem Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von unter als 25.000 Euro pro Wirtschaftsjahr.