Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Während des steuerlichen Veranlagungsverfahrens beantworten wir sämtliche eventuellen Rückfragen des Finanzamts. Darüber hinaus kontrollieren wir nach Erhalt des Steuerbescheids dessen Korrektheit gemäß der gemachten Angaben. Wir vertreten Sie auch bei strittigen Sachlagen. Wir prüfen, bewerten, schlichten oder streiten im Notfall für Sie, wenn das Finanzamt ungerechtfertigte Leistungen von Ihnen beansprucht. Einige unserer Services zur Sache:

  • Prüfung des Steuerbescheids auf Richtigkeit gemäß der eingereichten Angaben
  • Chancenbewertung eines eventuell anstehenden Einspruchs
  • Durchführung und Begründung eines fristgerechten Einspruchs nach aktueller Finanzrechtslage
  • Vertretung und Begleitung während des gesamten Einspruchverfahrens mit der steten Zielsetzung, nur die besten Konditionen für Sie zu erreichen – sprich: Negativ-Bescheide zu verhindern.
  • Chancenbewertung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzrechtsprechung und gegebenenfalls Vertretung hinsichtlich einer anstehenden Klage vor dem Finanzgericht.