Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss ist nach gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts zu erstellen und dient häufig gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung Ihres Unter- nehmens. Er ist aber auch eine entscheidende Informations- grundlage. Unternehmensintern als Richtungsgeber für die Zukunft, unternehmensextern beispielsweise als Basis für Kreditgewährungen. Für den geübten Leser ergibt sich aus dem Jahresabschluss ein Bild der in ihrem Unternehmen liegenden Stärken und Schwächen, aber auch der Chancen und Risiken.

Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist die Überprüfung des vom Unternehmen aufgestellten Jahresabschlusses auf die Einhaltung von Gesetzen, Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie auf die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Als Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird der eingeschränkte oder uneingeschränkte Bestätigungs- oder Versagungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt.

Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) sowie Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters. Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z.B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.


Die RTS Buchempfehlungen zu diesem Thema:

WP Handbuch 2008, Bd. 2. Wirtschaftsprüferhandbuch: Wirtschaftsprüfung, Rechnungslegung, Beratung

Rechnungslegung nach internationalen Standards 1 - Kommentar