Notfallkoffer

Steuerberater/Management Notfallkoffer mit Gegenmassnahmen bei Ausfall von Führungskräften

Wer führt die Geschäfte weiter, wenn Ihnen etwas passiert? In wessen Eigentum gehen Gesellschaftsanteile über und wie verhindert man den Zerfall des Unternehmens im Nachhall von Pflichtteilsansprüchen oder Steuerschulden? Was geschieht, wenn Sie längerfristig erkranken?
Während viele Unternehmer privat ausreichend vorgesorgt haben, fehlt Ihnen ein Notfallplan für ihre Firma.
Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung eines Konzepts, dass Ihrem Unternehmen volle Handlungsfähigkeit auch dann gewährleistet, wenn Sie, aus welchem Grunde auch immer, ausfallen. Natürlich ganz nach Ihren Vorstellungen. Als positiven Nebeneffekt erhöhen Sie mit einem Notfallplan auch Ihr Rating und damit die Wertigkeit Ihrer Unternehmung.

Gleiches gilt natürlich für den privaten Bereich. Denn bei Fehlen einer Vorsorgeregelung handelt der Staat. Ob das Vormundschaftsgericht immer in Ihrem Sinne agieren wird, ist zumindest fraglich.

Abhilfe schafft eine Vorsorgevollmacht. Sie können eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bestimmen, die dann, wenn Sie hierzu nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne erledigen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Vorgehensweisen im Voraus festzulegen und auch konkrete Handlungsanweisungen zu geben. Den Umfang der Vollmacht bestimmen Sie. Gewöhnlich erstreckt sich die Bevollmächtigung sowohl auf vermögensrechtliche wie auch auf private Angelegenheiten. Um Klarheit zu schaffen beinhaltet die Vollmacht auch Dinge wie Rechenschaftspflichten oder Aufwandsentschädigungen des Bevollmächtigten.

Wenn Sie keine bestimmte Person benennen wollen oder können, haben Sie dennoch die Möglichkeit, den Betreuungsprozess nach Ihren Wünschen zu beeinflussen und dem Betreuer Vorgaben zu machen.

Auch eine Patientenverfügung macht Sinn. Sie beinhaltet eine konkrete Handlungsanweisung an Ärzte und betrifft die Art und Weise, wie und bis zu welchem Punkt Sie behandelt werden wollen.

Manche Vorgehensweisen müssen schriftlich bevollmächtigt werden, andere nicht. Um Klarheit zu schaffen, bietet es sich an, alle Verfügungen der Schriftform zu unterwerfen. Eine notarielle Beurkundung hat den Vorteil, dass Zweifel ausgeräumt werden, eine notarielle Registrierung, dass schnell darauf zurückgegriffen werden kann.

Wir helfen Ihnen bei der Formulierung Ihre Wünsche und Handlungsanweisungen und klären mit Ihnen alle Fragen, die sich rund um eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ergeben. Das schafft Transparenz und Klarheit, denn wenn diese Fälle eintreten, muss in der Regel schnell gehandelt werden.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Vorgespräch zur Klärung Ihrer Wünsche sowie des konkreten Handlungsbedarfs
  • Schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse mit konkreten Handlungsempfehlungen.
  • Entwicklung und Umsetzung Ihres persönlichen Notfallmanagements unter Einbeziehung sowohl des betrieblichen als auch des privaten Bereichs
  • Aushändigung einer persönlichen Notfallakte, die Ihr Umfeld schnell und umfassend in die Lage versetzt, in Ihrem Sinne zu handeln
  • Regelmäßige Überprüfung des Notfallmanagements auf Aktualität und Sinnhaftigkeit