EU Erbrecht

EU Erbrecht

Die neueste EU Erbregelung birgt beachtenswerte Stolpersteine

EU-Erbrecht

Seit der neusten europäischen Erbrechtsverordnung sollte die Wahl des letzten Wohnsitzes mit Bedacht getroffen werden. Denn ab dem 17. August 2015 ist es für das Erbrecht von Bedeutung, in welchem Land der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gelebt hat.

Welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wird nicht mehr nach der Staatsangehörigkeit beurteilt, sondern wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Damit kann es passieren, dass das Erbe der der sog. Mallorca-Rentner nach den spanischen Regeln zur gesetzlichen Erbfolge verteilt wird. Dabei können ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen! In Rumänien ist zum Beispiel ein gemeinschaftliches Testament nichtig. Das spanische Erbrecht verbietet unter anderem das beliebte „Berliner Testament“, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Eine Immobilie geht demzufolge sofort an die Kinder, der Hinterbliebene Ehegatte erhält nur ein Nießbrauchsrecht an einem Drittel des Nachlasses.

Viel bedeutender wird dies, wenn es beim Erbe um ein Unternehmen geht. Dann kann es schnell dazu führen, dass Kinder zu Inhabern eines Unternehmens werden, zu dem sie keinerlei Bezug haben. Oftmals droht dann schnell eine Insolvenz, spätestens sobald Pflichtteile untereinander ausbezahlt werden müssen. So kann es schnell passieren, dass der letzte Wille des Verstorbenen missachtet und eine ganz andere Erbfolge eintritt als er sich gewünscht hat.

Wie sollten Sie also vorgehen, wenn Sie Ihre Rente in einem anderen EU-Land verbringen?

Befassen Sie sich frühzeitig mir den neuen Regeln, damit Sie böse Überraschungen vermeiden können. Darüber hinaus kann Ihnen die EU-Erbrechtsverordnung auch Vorteile bieten: mit bewusster Wahl des letzten Wohnorts ergeben sich ganz neue Spielräume zur Gestaltung der Erbfolge – auch bei der Unternehmensnachfolge. Sie ermöglicht die Option zur Wahl eines Erbrechts, das für die Nachfolge am günstigsten ist, zum Beispiel wenn es keinen oder nur einen geringen Pflichtteilanspruch kennt wie England.

Unser Fazit:

Nachlassfragen können sehr kompliziert sein. Wer sich jedoch umfassend informiert kann zielsicher eine entsprechende Rechtswahl treffen und ggf. das Erbrecht des letzten Wohnortes explizit ausschließen.

Wir, die Steuerberater der RTS, stehen Ihnen sehr gerne mit spezialisierten Anwälten und Notaren zur Seite. Hier geht es zum Kontaktformular.

[Stand: 8. September 2017, Infoabteilung RTS Steuerberater]

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