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// RTS Steuerberater Info:Kiesvorkommen gehört in der Regel nicht zur Landwirtschaft


Stellt ein als Wirtschaftsgut verselbständigter Bodenschatz (Kiesvorkommen) mangels Verwertung im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kein notwendiges Betriebsvermögen und mangels sonstiger eindeutiger sachlicher Beziehung zum Betrieb auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dar, können die im Zusammenhang mit der Aufbereitung des Grundstücks zum Kiesabbau und mit der Erlangung des Fahrtrechtes zum Kiesvorkommen entstandenen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft geltend gemacht werden.

Quelle: FG München, Urteil vom 20. März 2009, 10 K 2702/08, LEXinform Nr. 5008559

 


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