RTS - Einfach näher dran

 

// RTS Steuerberater Info:Abzug Instandhaltungsruecklage nicht sofort möglich


Wohnungseigentümer zahlen in der Regel mit dem monatlichen Hausgeld auch Beiträge zur Instandhaltungsrücklage. Ein Steuerpflichtiger war der Meinung, dass er diese Beträge sofort steuerlich als Werbungskosten bei seinen Vermietungseinkünften abziehen könnte. Schließlich sei durch die Zahlung der Beitrag aus seinem frei verfügbaren Vermögen abgeflossen.

Der BFH lehnte den Sofortabzug ab und verwies auf seine ständige Rechtsprechung. Erst wenn die angesammelten Rücklagen durch den Verwalter verausgabt werden, könne beurteilt werden, ob sie für Erhaltungsaufwendungen verwendet worden sind und damit zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Andererseits bestünde auch die Möglichkeit, dass die aus den Rücklagen entnommenen Beträge zu Herstellungskosten führen. Im letzteren Fall wären die Kosten nur mit einem bestimmten jährlichen Prozentsatz im Wege der Abschreibung geltend zu machen.

In der Literatur wird zum Teil eine gegenteilige Meinung vertreten, die den Werbungskostenabzug bereits im Zeitpunkt der Beitragszahlung sieht. Dieser Auffassung folgte der BFH nicht. Das kann in Verkaufsfällen dazu führen, dass der Neu-Eigentümer Werbungskosten aus der Instandhaltungsrücklage ansetzen kann, die nicht er sondern sein Vorgänger gezahlt hat. Allerdings wird in diesen Fällen der bisherige Eigentümer noch nicht verausgabte Beiträge bei der Kaufpreisbemessung berücksichtigen.

Hinweis:

Welche Ausgaben aus den Rücklagen bestritten wurden, geht aus der Abrechnung des Verwalters gesondert hervor. Es ist wichtig, dass alle Verwalterabrechnungen bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Außerdem sind etwaige Zinsen auf die Instandhaltungsrücklage einkommensteuerpflichtig.

Quelle: BFH-Beschluss vom 9. Dezember, IX B 124/08, LEXinform Nr. 5904824

 

 


RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG

Einfach näher dran !
DE-70372 Stuttgart (Bad Cannstatt), Deckerstr.37 Tel.: +49(0)711/9554-0 Fax: +49(0)711/9554-1000 E-Mail-Adresse: kontakt@rtskg.de
Die Menschenberater: Wir beraten keine Nummern, sondern Menschen.

Besucher Zähler


beaju-7-2009