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// RTS Steuerberater Info: Abgeltungsteuer – Steuererklärung kann sich für Rentner lohnen


Mit 25 % Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist die Einkommensteuer auf sämtliche Kapitaleinkünfte in der Regel abgegolten. Diese Einkünfte brauchen in der Steuererklärung nicht angegeben zu werden. In manchen Fällen lohnt es dennoch, sich die Mühe zu machen und die Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. So ein Sonderfall kann z.B. bei Rentnern vorliegen, deren Kapitaleinnahmen den Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € (für Verheiratete) übersteigen. Für Rentner bzw. für alle Steuerpflichtige, die das 64. Lebensjahr bereits vollendet haben, gibt es nämlich einen zusätzlichen steuerlichen Abzug – den Altersentlastungsbetrag. Dieser wird prozentual auf die steuerpflichtigen Einkünfte gewährt und liegt im Veranlagungszeitraum 2009 bzw. 2010 bei rund 30 % und maximal bei ca. 1.500 €.

Wer allerdings nur Einkünfte aus Renten hat, kann vom Altersentlastungsbetrag nicht profitieren, andere Einkünfte hingegen schon. Dazu zählen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Um einen möglichst hohen Altersentlastungsbetrag zu erhalten, kann es sich trotz Abgeltungsteuer lohnen, auch diese Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben.

Aber auch, wenn neben Renteneinkünften nur Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt wurden, die allerdings über dem Sparer-Pauschbetrag liegen und nur mit 25 % Abgeltungsteuer belegt wurden, kann sich der Altersentlastungsbetrag vorteilhaft auswirken. Allein durch dessen Ansatz kann der persönliche Steuersatz unter 25 % sinken. Das ist in der Regel der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen inkl. Kapitaleinkünfte unter rund 16.000 € bei Ledigen und rund 32.000 € bei Verheirateten liegt. In solchen Fällen wird die zuviel einbehaltene Abgeltungsteuer erstattet.

Hinweis:

Wir überprüfen für Sie, ob es sich für Sie lohnt, Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung anzugeben.

 


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