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// RTS Steuerberater Info: Kindergeld: Erneut Verfassungsbeschwerde gegen Fallbeileffekt abgewiesen


Fallbeileffekt abgewiesen

Eltern volljähriger Kinder verlieren nicht nur das Kindergeld und die Kinderfreibeträge, sondern auch alle anderen kindbezogenen Steuervergünstigungen, wenn die Einkünfte und Bezüge des Sprösslings den jährlichen Grenzbetrag von derzeit 8.004 € überschreiten. Das gilt auch dann, wenn die Einkunftsgrenze nur geringfügig überschritten wird.

Dieser sog. Fallbeileffekt ist sehr umstritten. Immer wieder mussten sich die Gerichte damit befassen, ob diese Regelung nicht doch verfassungswidrig sei. Abermals war dagegen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig, die allerdings jüngst abgewiesen wurde. Die Verfassungsrichter hielten die Entscheidung des Gesetzgebers, die Grenzbetragsregelung beim Kindergeld gesetzestechnisch als Freigrenze und nicht als Freibetragsregelung auszugestalten, verfassungsrechtlich für in Ordnung. Diese Regelung vereinfache den Vollzug der betroffenen Norm durch die Finanzverwaltung erheblich. Denn bei einer gleitenden Übergangsregelung durch einen Freibetrag ergäbe sich ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand, da bei Einkünften und Bezügen des Kindes über dem Grenzbetrag jeweils deren genaue Höhe festgestellt und bei der Berechnung des verbleibenden Kindergeldanspruchs der Eltern mit deren individuellem Steuersatz umgerechnet werden müsste.

Hinweis:

Die Diskussionen um den sog. Fallbeileffekt dürften damit endgültig vom Tisch sein.

In Fällen, in denen der Grenzbetrag nur geringfügig überschritten wird, sollte zunächst geprüft werden, welche Abzüge, z.B. Werbungskosten, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge an eine private Kranken- und Pflegeversicherung oder an Versorgungsanstalten noch geltend gemacht werden können. Nicht abzugsfähig sind direkt vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer oder Beiträge zu Zusatzversicherungen.

Quelle: BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2010, 2 BvR 2122/09, www.bundesverfassungsgericht.de

 


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