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// RTS Steuerberater Info: Was bei Riester-Verträgen oft nicht beachtet wir


Riester-Verträge rechnen sich – allerdings nur dank der staatlichen Zulagen. Für jeden Steuerpflichtigen gibt es eine Grundzulage von 154 € im Jahr. Hat der Riester-Sparer auch Kinder, gibt es für jedes Kind 185 € im Jahr extra. Wurde das Kind ab 2008 geboren, beträgt die Zulage sogar 300 €. Damit die Zulagen nicht oder auch nicht anteilig verloren gehen, ist folgendes zu beachten:

 

·          Die Zulagen müssen beantragt werden und das rechtzeitig innerhalb von zwei Jahren. Günstig könnte hier eine Vollmacht an den Anbieter des Vertrags sein, im Auftrag des Riester-Sparers die Zulagen jedes Jahr zu beantragen oder ein Dauerzulagenantrag.

 

·          Wichtig ist, dass der Sparer 4 % seiner rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bezüge abzüglich der Zulagen einzahlt. Tut er das nicht, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Das muss besonders dann beachtet werden, wenn eine Lohn- oder Gehaltserhöhung stattgefunden hat. Die 4 %-Grenze sollte also stets im Auge behalten und der Eigenbeitrag entsprechend angepasst werden. Andernfalls könnte ein Teil der Zulagen verloren gehen.

 

·          Die Beiträge in den Riester-Vertrag können sich auch steuerlich auswirken. Werden sie in der Steuererklärung angegeben, prüft das Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger als die Zulagenzahlung ist. Falls das der Fall ist, wird der Differenzbetrag einkommensmindernd berücksichtigt. Doch auch dafür müssen die Zulagen erst beantragt werden. Wird kein Zulagenantrag gestellt, werden die Zulagen trotzdem von der Steuerermäßigung abgezogen.

 

·          Riester-Sparen ist grundsätzlich für Mini-Jobber nicht möglich, da keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden müssen. Doch auf die Rentenversicherungsfreiheit kann verzichtet werden. Die eigenen Beiträge zur Rentenversicherung belaufen sich dann auf derzeit rund 20 € im Monat. Diese Beiträge werden allerdings in der Rentenversicherung angerechnet und zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Günstig ist das besonders für diejenigen, die Anspruch auf Kinderzulagen haben. Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente liegt dann in den meisten Fällen beim gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbetrag von 60 € pro Jahr.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Pressemitteilung vom 26. Juli 2010, www.vlh.de/presse

 

 


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