Riester-Verträge
rechnen sich – allerdings nur dank der staatlichen Zulagen. Für jeden
Steuerpflichtigen gibt es eine Grundzulage von 154 € im Jahr. Hat der
Riester-Sparer auch Kinder, gibt es für jedes Kind 185 € im Jahr extra. Wurde
das Kind ab 2008 geboren, beträgt die Zulage sogar 300 €. Damit die Zulagen
nicht oder auch nicht anteilig verloren gehen, ist folgendes zu beachten:
·
Die Zulagen müssen beantragt werden und das rechtzeitig
innerhalb von zwei Jahren. Günstig könnte hier eine Vollmacht an den Anbieter
des Vertrags sein, im Auftrag des Riester-Sparers die Zulagen jedes Jahr zu
beantragen oder ein Dauerzulagenantrag.
·
Wichtig ist, dass der Sparer 4 % seiner
rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bezüge abzüglich der Zulagen einzahlt.
Tut er das nicht, werden die Zulagen anteilig gekürzt. Das muss besonders dann
beachtet werden, wenn eine Lohn- oder Gehaltserhöhung stattgefunden hat. Die 4
%-Grenze sollte also stets im Auge behalten und der Eigenbeitrag entsprechend
angepasst werden. Andernfalls könnte ein Teil der Zulagen verloren gehen.
·
Die Beiträge in den Riester-Vertrag können sich auch
steuerlich auswirken. Werden sie in der Steuererklärung angegeben, prüft das
Finanzamt automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger als die
Zulagenzahlung ist. Falls das der Fall ist, wird der Differenzbetrag
einkommensmindernd berücksichtigt. Doch auch dafür müssen die Zulagen erst
beantragt werden. Wird kein Zulagenantrag gestellt, werden die Zulagen trotzdem
von der Steuerermäßigung abgezogen.
·
Riester-Sparen ist grundsätzlich für Mini-Jobber nicht
möglich, da keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden
müssen. Doch auf die Rentenversicherungsfreiheit kann verzichtet werden. Die
eigenen Beiträge zur Rentenversicherung belaufen sich dann auf derzeit rund 20
€ im Monat. Diese Beiträge werden allerdings in der Rentenversicherung
angerechnet und zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag
abzuschließen. Günstig ist das besonders für diejenigen, die Anspruch auf
Kinderzulagen haben. Der Eigenbeitrag zur Riester-Rente liegt dann in den
meisten Fällen beim gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbetrag von 60 € pro Jahr.
Quelle:
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., Pressemitteilung vom 26. Juli 2010, www.vlh.de/presse
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