Bei einem
pauschalierenden Landwirt gehört die Umsatzsteuer zum Schadenersatz. So
entschied aktuell das Oberlandesgericht in Nürnberg. Ein Landwirt hatte bei
einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an einem Schlepper und zwei Anhägern
erlitten. Die Versicherung wollte nur die Netto-Wiederbeschaffungskosten
ersetzen.
Nachdem der
Landwirt noch vor dem Landgericht Regensburg erfolglos war, stellte das
Oberlandesgericht Nürnberg nun klar, dass dem pauschalierenden Landwirt ein
Schaden auch in Höhe der Umsatzsteuer von damals 16 % (heute: 19 %) entstanden
sei. Diesen habe die Versicherung auch auszugleichen.
Hinweis:
Nur wenn der
Geschädigte Landwirt vorsteuerabzugsberechtigt ist, z.B. bei einer Option zur
Regelbesteuerung, entfällt der Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer. Dieses
Urteil stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass pauschalierende Landwirte
dagegen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer haben. Die Unterscheidung
führt manchmal zu Irritationen beim Ausgleich von Schadenersatzansprüchen durch
Versicherer. Insoweit ist das eindeutige Urteil des OLG Nürnberg zu begrüßen.
Quelle: OLG Nürnberg, Urteil
vom 11. September 2008, 11 U 1241/08
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