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// RTS Steuerberater Info: Umsatzsteuer gehört zum Entschädigungsanspruch


Bei einem pauschalierenden Landwirt gehört die Umsatzsteuer zum Schadenersatz. So entschied aktuell das Oberlandesgericht in Nürnberg. Ein Landwirt hatte bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an einem Schlepper und zwei Anhägern erlitten. Die Versicherung wollte nur die Netto-Wiederbeschaffungskosten ersetzen.

Nachdem der Landwirt noch vor dem Landgericht Regensburg erfolglos war, stellte das Oberlandesgericht Nürnberg nun klar, dass dem pauschalierenden Landwirt ein Schaden auch in Höhe der Umsatzsteuer von damals 16 % (heute: 19 %) entstanden sei. Diesen habe die Versicherung auch auszugleichen.

Hinweis:

Nur wenn der Geschädigte Landwirt vorsteuerabzugsberechtigt ist, z.B. bei einer Option zur Regelbesteuerung, entfällt der Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer. Dieses Urteil stellt noch einmal ausdrücklich klar, dass pauschalierende Landwirte dagegen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer haben. Die Unterscheidung führt manchmal zu Irritationen beim Ausgleich von Schadenersatzansprüchen durch Versicherer. Insoweit ist das eindeutige Urteil des OLG Nürnberg zu begrüßen.

Quelle: OLG Nürnberg, Urteil vom 11. September 2008, 11 U 1241/08

 


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