Kündigung Abfindung Steuer

Wie ist eine Kündigung mit Abfindung steuerlich optimal zu bewältigen?

Steht die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses mit einer Abfindung als Entschädigung zur Diskussion, ist der Idealfall, daß sich der betroffene Arbeitnehmer sofort von einem Steuerberater und einem Fachanwalt der RTS Gruppe

Wie sollten Sie in so einem Fall vorgehen?

Ratschlag der RTS Steuerberater: Unterschreiben Sie niemals ohne vorherige Beratung einen Aufhebungsvertrag!

In welchen Punkten hilft der Fachanwalt weiter?

Der Fachanwalt beleuchtet, ob eine Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber tatsächlich rechtlich möglich ist und ob besondere Verhältnisse zu positiven Rechtspositionen des Arbeitnehmers führen (Zb. eine Behinderung, lange Betriebszugehörigkeit etc.) Er ist aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, zu beurteilen, ob der vom Arbeitgeber angebotene Betrag der Abfindung marktüblich bzw. gerechtfertigt ist. Ferner kann er beurteilen, ob der zu schließende Aufhebungsvertrag  in seiner Gestaltung sich auf eine drohende Arbeitslosigkeit positiv oder negativ auswirken könnte.

Welche Punkte beleuchtet der Steuerberater?

Der Steuerberater entwirft eine Strategie, welche die Basis für eine möglichst günstigste Besteuerung der Abfindung des Steuerpflichtigen sicherstellt. Denn eine Abfindung ist leider nicht steuerfrei. Da die Abfindung komplett innerhalb eines Jahres zufließt, wäre sie gemäß unserem progressiven Steuersystems in der Regel mit dem Höchststeuersatz zu versteuern. Durch die sogenannte Fünftelregel des § 34 EStG mindert der Gesetzgeber diese Härte etwas. Bei Anwendung der Fünftelregel wird der Abfindungsbetrag so besteuert, als wäre er verteilt auf fünf Jahre geflossen. Die anfallenden Abgaben sind jedoch sofort fällig. Je geringer nun die normalen Einkünfte im Jahr der Abfindungszahlung sind, desto höher sind die Steuervorteile bei Anwendung der Fünftelregel. Es wäre daher von Vorteil, wenn der Arbeitgeber nicht zum 31.12 kündigt, sondern zb. zum 31.1 des Folgejahres. Damit wären die Gesamteinkünfte dieses Jahres ein Monatsgehalt + der fünfgeteilten Abfindung, solange kein neues Arbeitsverhältnis geschlossen wird. (Zb. bei nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgender Arbeitslosigkeit) Paare, welche unverheiratet zusammenleben sollte durch die Steuerberater der RTS errechnen lassen, ob eine Heirat sich steuerbegünstigend in Anbetracht der Abfindung auswirken würde. Ratschlag : Folgen Sie jedoch unbedingt der Stimme Ihres Herzens und nicht nur der Aussicht auf Steuerersparnis. Eine Möglichkeit enormer Steuerersparnis kann auch die Nutzung der sogenannten „Fluchtklausel“ sein. Diese Klausel im Aufhebungsvertrag gibt dem dem Arbeitnehmer das Recht, bereits vor dem regulären Vertragsende das Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch zu beenden. Als Entschädigung für die vorzeitige Beendigung erhöht der Arbeitgeber den Abfindungsbetrag um das dadurch nicht zu bezahlende Gehalt. Steuerlich wird dadurch ein Teil des laufenden Lohns ebenfalls in die begünstigte Abfindung umgewandelt. Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann zu einem Nachteil beim Arbeitslosengeld führen. Dieser wird jedoch in der Regel durch die erzielte Steuerersparnis um ein Vielfaches kompensiert. Ferner kann der Arbeitnehmer bei drohendem Konkurs des Unternehmens, möglicherweise den Verlust der Abfindung verhindern.

Unser Fazit:

Das Thema ist komplex und voller Fallstricke. Lassen Sie sich unbedingt rechtzeitig von den kompetenten Steuerberatern der RTS beraten.

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[Stand: 19. Juni 2017, Infoabteilung RTS Steuerberater]

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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