Die Uhr tickt für Ihre Steuererklärung 2023 – und neue Regelungen ab 2023 verändern die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, besonders im Kontext des Homeoffice, was bei der Abgabe beim Finanzamt bis zur Frist zu berücksichtigen ist. Verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Steuervorteile zu maximieren! Erfahren Sie, wie Sie von den aktuellen Änderungen profitieren können, und optimieren Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2023. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich die bestmögliche Rückerstattung!
Und nicht vergessen:
Nicht erstattete Anschaffungen für Ihr Homeoffice sowie Ihren erhöhten beruflichen Anteil an der Telefon- oder Internetnutzung dürfen Sie zusätzlich absetzen, welche bei der Steuererklärung beim Finanzamt als Freibeträge geltend gemacht werden können.