Betriebliches Dienstrad für Arbeitnehmer
In Zeiten, in denen dem Klimaschutz eine immer größere Bedeutung zukommt, wollen viele Arbeitgeber dies unterstützen und bieten ihren Arbeitnehmern betriebliche Diensträder auch zur privaten Nutzung an. Auf Grund von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen können Sie als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern auch finanziell etwas Gutes tun.
Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen allgemeinen Überblick vor allem über die steuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.
DIFFERENZIERUNGSKRITERIEN IM STEUERRECHT
Die steuerliche Beurteilung unterscheidet sich vor allem nach den folgenden Kriterien:
- Handelt es sich bei dem Dienstrad verkehrsrechtlich um ein KFZ? Das ist der Fall, wenn die Motorleistung über 25 km/h hinausgeht.
- Erhält der Mitarbeiter das Dienstrad als Teil einer Gehaltsumwandlung oder bekommt er es neben dem Arbeitslohn, quasi on top?
- Wann wurde das Dienstrad gekauft und dem Mitarbeiter übergeben?
- Haben Sie als Arbeitgeber das E-Bike gekauft oder geleast?
Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung lehnt sich teilweise an die lohnsteuerliche Behandlung an, sodass die oben genannten Fragen mitunter auch im Rahmen des Sozialversicherungsrechts eine Rolle spielen.