Strom und Gas Pipeline

Energiekostendämpfungsprogramm: Antrag nur bis zum 31. August 2022 möglich

Das neue Verfahren des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) heißt Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP). Es beinhaltet temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Unternehmen, die Zuschüsse erhalten möchten, müssen den vollständigen Antrag bis zum 31. August 2022 stellen.

Das Förderprogramm im Überblick

Mit diesem Programm unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutzfür (BMWK) die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden.

  • Antragstellung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal möglich und soll durch das Unternehmen selbst gestellt werden.
  • Antragsfrist 31. August 2022
  • Antragsberechtigung Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, können beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen.  (s. Anlage A und B)

Welche Unternehmen sind Antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für

  • Erdgas und Strom
  • im Zeitraum Februar bis September 2022
  • in drei Förderstufen gezahlt.

Die beihilferechtliche Grundlage für die Richtlinie ist der Befristete Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (EU-Krisenrahmen vom 24. März 2022).

Antragsvoraussetzungen

Die Antragsvoraussetzungen werden in drei Förderstufen eingeteilt:

 

Förderstufe 1

Förderstufe 2

Förderstufe 3

Wirtschaftsbranche Anlage A

X

X

 

Wirtschaftsbranche Anlage B

 

 

X

Betriebsverlust im Fördermonat

 

X

X

Für alle Förderstufen gilt:

  • Verdoppelung des Preises im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021
  • Vorliegen eines energieintensiven Betriebs
    Def: Die Energie- und Strombeschaffungskosten müssen sich auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichenGeschäftsjahr belaufen

Verzicht der Geschäftsführung auf Erhöhung der Vergütung

Im Übrigen müssen alle Mitglieder der Geschäftsleitung des antragstellenden Unternehmens erklären, dass sie auf eine Erhöhung ihrer Vergütung (inkl. aller Vergütungskomponenten) sowie auf den variablen Teil ihrer Vergütung für das laufende Geschäftsjahr vollständig verzichten.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Eine Antragstellung ist nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Sie erfolgt in drei Phasen:

Phase 1

  • materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
  • Registrierung im Portal, Antrag einreichen, Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 1 vorlegen
  • nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss 80 % des gesamten Zuschusses

Phase 2

  • materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
  • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 2 vorlegen
  • nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss

Phase 3

  • materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
  • Angaben und Unterlagen nach Checkliste Phase 3 vorlegen
  • Schlussabrechnung und ggfs. Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse

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