Warum war das alte Grundsteuermodell verfassungswidrig?
Zum 01.01.2022 mussten alle Immobilien neu bewertet werden, nachdem die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin haben der Bund und die Bundesländer neue Grundsteuermodelle entwickelt. Baden-Württemberg hat sich für ein eigenes Modell entschieden.
Im Südwesten der Bundesrepublik ist für die Berechnung des Grundsteuerwerts allein die Größe und der Bodenrichtwert des Grundstücks entscheidend. Der Bodenrichtwert wird von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt und kann nur schwer widerlegt werden. Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden durch Anwendung einer niedrigeren Steuermesszahl gegenüber Gewerbegrundstücken begünstigt. Dennoch befürchten viele Grundstücksbesitzer eine deutlich höhere Grundsteuerlast, da in Baden-Württemberg die Größe und Beschaffenheit des aufstehenden Gebäudes völlig außer Betracht bleibt.
Welche Auswirkungen hat die Grundsteuerreform auf Grundstücksbesitzer?
Die Höhe der Grundsteuer für den Eigentümer einer Villa, eines großen Mietshauses oder eines Tiny-Hauses ist bei gleicher Grundstücksfläche dieselbe. Große Hausgartengrundstücke, die früher oft üblich waren und oftmals gar nicht bebaut werden dürfen, unterliegen künftig wohl einer unverhältnismäßig hohen Grundsteuerlast.
Wann werden die Hebesätze für die neue Grundsteuer festgelegt?
Noch kann die endgültige Grundsteuerlast nicht ermittelt werden, da die Hebesätze erst noch von den Kommunen festgelegt werden müssen. Dies muss im Jahr 2024 erfolgen, da die Grundsteuer erstmals für das Jahr 2025 neu berechnet werden soll. Stuttgart beispielsweise will die bisherigen Hebesätze senken. Durch die neue Grundsteuer soll insgesamt nicht mehr Geld eingenommen werden. Allerdings wird eine Verschiebung der Grundsteuerbelastung innerhalb einer Kommune erwartet, weg vom Mehrgeschossbau und reinen Gewerbeimmobilien hin zu Ein- und Zweifamilienhäusern.
Ist eine Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) möglich?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Revision beim BFH zugelassen. Noch ist nicht klar, ob die Kläger in die nächste Instanz gehen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Urteile dem BFH vorgelegt werden.