Vor Corona war ein Homeoffice-Arbeitsplatz ein Privileg. Jetzt ist er jedoch für viele Berufstätige normaler Alltag und ein Muss, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Laut einer Studie der Mannheimer Universität arbeitet derzeit fast jeder fünfte Deutsche an einem Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden. Oft fällt diese Entscheidung auch im Sinne des Arbeitgebers, da er so brenzlige Corona-Situationen in Büros vermeiden kann. Doch Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Worauf Sie als Arbeitgeber rechtlich achten müssen, wenn Ihre Mitarbeiter zuhause arbeiten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Kein Anspruch aber auch keine Pflicht auf Homeoffice
Anders als in den Niederlanden, gibt es in Deutschland bislang noch keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Das heißt Ihre Mitarbeiter können nicht von Ihnen fordern von zu Hause aus arbeiten zu dürfen. Andererseits haben Sie als Arbeitgeber auch nicht das Recht, einseitig ohne Zustimmung des Arbeitnehmers das Arbeiten von Zuhause aus zu verlangen. Es bedarf immer einer einvernehmlichen Regelung.
Homeoffice vs. mobiles Arbeiten: begriffliche Abgrenzung
Der Begriff „Homeoffice“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Hierunter fallen Tätigkeiten wie:
- Heimarbeit
- Telearbeit
- Mobiles Arbeiten
Telearbeit
Telearbeit bezeichnet das, was man landläufig als Homeoffice versteht. Es handelt sich um einen, vom Arbeitgeber fest eingerichteten, Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten. Sollte Sie einen Telearbeitsplatz zur Verfügung stellen, gelten hohe Anforderungen an Arbeitsschutz und -sicherheit, die in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind. Dazu gehört auch eine Gefährdungsbeurteilung. Bei dieser müssen Sie von einem Fachmann bestätigen und regelmäßig kontrollieren lassen, ob Ihr Mitarbeiter an einem geeigneten Schreibtisch mit richtigem Bürostuhl arbeitet.
Mobiles Arbeiten
Das mobile Arbeiten unterscheidet sich dahingegen, dass es weder an das Büro noch an das häusliche Arbeitszimmer gebunden ist. Ihre Mitarbeiter können an beliebigen Orten (Küchentisch, Restaurant, Bahn, unterwegs am Smartphone) arbeiten. Das mobile Arbeiten ist kein gesetzlich definierter Begriff. Es gelten geringere Vorgaben als bei einem Telearbeitsplatz. Folgende arbeitsrechtliche Vorgaben gelten für alle genannten Arbeitsorte: