Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können ausschließlich von gewerblichen und Sozialunternehmen sowie von Soloselbstständigen gestellt werden,
b) die entweder wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt (als Soloselbständige zudem im Haupterwerb) tätig sind,
c) deren überwiegende Tätigkeit (> 50 % des Umsatzes des Unternehmens wird durch die Tätigkeit in einer der aufgezählten Branchen erwirtschaftet) unter eine der folgenden Klassen der NACE Revision 2 (Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige) der EUROSTAT vom 10. Juli 2008 fällt:
- 55.10 Hotels, Gasthöfe und Pensionen (55.10.1, 55.10.2, 55.10.3, 55.10.4),
- 55.20 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten (55.20.1, 55.20.2, 55.20.3, 55.20.4),
- 55.30 Campingplätze (55.30.0),
- 55.90 Sonstige Beherbergungsstätten (55.90.1, 55.90.9),
- 56.10 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. (56.10.1, 56.10.2, 56.10.3, 56.10.4, 56.10.5),
- 56.2 Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen (56.21.0, 56.29.0),
- 56.30 Ausschank von Getränken (56.30.1, 56.30.2, 56.30.3, 56.30.4, 56.30.9)
Sofern das Unternehmen in mehreren der genannten Branchen tätig ist, ist die Branche anzugeben, die den größten Anteil ausmacht. Der Anteil der Tätigkeiten, die unter die WKZ-Klassen 55 und 56 fallen, muss insgesamt immer mehr als 50 % des gesamten Unternehmensumsatzes ausmachen
d) Soloselbständige, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und
d) die bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.
e) Bei allen Fördervoraussetzungen wird auf das jeweilige Gesamtunternehmen abgestellt, es umfasst auch Partner- oder verbundene Unternehmen.
f) Existenzbedrohung aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Pandemie
h) Keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum 31. Dezember 2019
- Bei GmbHs (ausgenommen Unternehmen, die noch keine drei Jahre bestehen,): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen.
- Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (ausgenommen Unternehmen, die noch keine drei Jahre bestehen): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen.
- Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
- Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
- Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission ist: In den letzten beiden Jahren
- betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und
- das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0
i) Ausgenommen sind Unternehmen, deren Kapital oder Stimmrechte sich zu mindestens 25 % unmittelbar oder mittelbar im Eigentum einer oder mehrerer öffentlicher Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts befinden und einzeln oder gemeinsam von ihnen kontrolliert werden