Muss ich als Influencer Einkommensteuer zahlen?
Ja, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Das Einkommen setzt sich aus den Einkünften abzüglich Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuellen Freibeträgen und außergewöhnlichen Belastungen zusammen. Zu den Einkünften zählen alle Einkünfte, somit z. B. auch die Tätigkeit als Arbeitnehmer.
Bei der Abgabe einer Einkommensteuererklärung wird der Grundfreibetrag vom Finanzamt automatisch berücksichtigt:
- 2020: 9.408,- Euro
- 2021: 9.744,- Euro
- 2022: 10.347,- Euro
- 2023: 10.908,- Euro
Muss ich als Influencer Gewerbesteuer zahlen?
Ja, da die Einkünfte als Influencer grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind. Gewerbesteuer fällt jedoch erst an, wenn die Einkünfte (Gewerbeertrag) über 24.500,- Euro liegen.
Eine Gewerbesteuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn der Gewerbeertrag überschritten wird oder das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Muss ich als Influencer Umsatzsteuer zahlen?
Ja, wenn Sie z. B. wiederholt Produkte vermarkten. Dann gelten Sie als umsatzsteuerlicher Unternehmer, da selbstständig und nachhaltig Einnahmen erzielt werden. Damit sind Sie zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet. Auf Ihren Kundenrechnungen müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen, die Sie dann an das Finanzamt zahlen müssen. Sie können aber auch bei Lieferrechnungen die Vorsteuer in Abzug bringen. Aber beachten Sie die Vereinfachungsregelung: Wenn Ihre Umsätze inkl. Umsatzsteuer im vorigen Geschäftsjahr nicht mehr als 22.000 Euro und im laufenden voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen werden, haben Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuerpflicht.
Muss ich auf kostenlose Werbegeschenke Steuern zahlen?
Ja, auf sogenannte Sachzuwendungen müssen Sie Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Die Gratisprodukte und Geschenke, wie z. B. kostenlose Hotelübernachtungen oder Einladungen zu Events und Reisen, sind mit dem Marktwert anzusetzen.