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Jahressteuergesetz 2022/2023

Wie jedes Jahr haben wir die wichtigsten geplanten steuerlichen Neuregelungen kurz zusammengefasst. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Thema ausführlich – sprechen Sie uns einfach an.

Geplante Neuregelungen im Steuergesetz

1. Ertragssteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen

Die Ertragssteuerbefreiung gilt beispielsweise für PV-Anlagen mit einer Spitzenleistung (peak) bis zu 30 Kilowatt (kW), auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Dies gilt rückwirkend ab 1. Januar 2022.

2. Nullsteuersatz mit Vorsteuerabzug für Lieferung und Installation von PV-Anlagen

Bei Anschaffung einer PV-Anlage wird der Betreiber nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet. Für die Anwendung des Nullsteuersatz ist das Lieferdatum im Jahr 2023 maßgeblich.

3. Höherer Abschreibungssatz für vermietete Wohnimmobilien

Wohngebäude, welche ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt werden sind mit 3 Prozent (vormalig 2 Prozent) abzuschreiben.

4 Erhöhung und Verlängerung der Homeoffice-Pauschale

Der Höchstbetrag der Pauschale beträgt nun 1.260 Euro, daraus folgend sind 210 Arbeitstage steuerlich absetzbar, bei gleich gebliebenem Tagessatz von sechs Euro.

5. Vollständiger Sonderabzug für Altersvorsorgeaufwendungen

Als Sonderausgaben abzugsfähige Aufwendungen erhöhen sich für das Jahr 2023 um 4 Prozent und in 2024 um 2 Prozent.

6. Erhöhung des Sparerpauschbetrages

Bei Einzelveranlagung auf 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 2.000 Euro ab dem Jahre 2023.

7. Anhebung des Ausbildungsfreibetrages auf 1.200 Euro ab dem 1. Januar 2023

8. Volle Steuerpflicht für Energiepreispauschale der Rentner, Ausweis auf der Lohnsteuer-Bescheinigung für Versorgungsempfänger

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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