Kinder in der Steuererklärung (Anlage Kind) - worauf Sie jetzt achten müssen

Die jährliche Steuererklärung steht an und Sie sind sich nicht sicher, ob und wie Ihr Kind bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird? Oder müssen Sie als frischgebackene Eltern Ihren Sprössling erstmals angeben? Erfahren Sie hier die wichtigsten Dinge rund um die Anlage Kind.

Wann ist Ihr Kind steuerlich gesehen ein Kind? 

Ein Kind ist laut Steuergesetz grundsätzlich in der Anlage Kind zu berücksichtigen, wenn   

  • es mit Ihnen als Steuerpflichtigen im ersten Grad verwandt ist (leibliche Kinder und Adoptivkinder; aber keine Stiefkinder) oder 
  • es als Pflegekind für eine längere Dauer in Ihrem Haushalt aufgenommen wurde und Sie in einer familienähnlichen Beziehung zum Kind stehen. 

Welche Informationen müssen Sie in der Steuererklärung für Kinder angeben? 

  • Name, Geburtsdatum, Adresse 
  • Steueridentifikationsnummer – diese sendet das Bundeszentralamt für Steuern in der Regel innerhalb von drei Monaten nach der Geburt automatisch an Sie 
  • die zuständige Familienkasse für die Auszahlung des Kindergeldes 
  • Höhe des Kindergeldanspruchs 
  • Kindschaftsverhältnis: Handelt es sich um Ihr leibliches Kind, ein Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Stiefkind? 

Ab wann und wie lange können Sie Kinder in der Steuererklärung angeben? 

Kinder sind ab ihrem Geburtsmonat bis zum Kalendermonat der Vollendung des 18. Lebensjahres in die Anlage Kind einzutragen und gelten grundsätzlich steuerlich als Kind. 

Wann können Kinder nach dem 18. Lebensjahr in der Steuererklärung berücksichtigt werden? 

 Ab dem 18. bis zum 21. Lebensjahr zählt ein Kind steuerlich weiterhin als Kind, wenn es bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet ist und in keinem Beschäftigungsverhältnis steht.  

Bis zum 25. Lebensjahr können Kinder in der Anlage Kind erfasst werden, wenn sie 

  • in Ausbildung sind bzw. ein Studium absolvieren oder 
  • sich in einer Übergangszeit (höchstens vier Monate) zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, etwa zwischen dem Ende der Schule und dem Beginn des Studiums/der Ausbildung oder auch in der Zeit zwischen dem Abschluss des Bachelor- und dem Beginn des Masterstudiums, oder 
  • sich im Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilligen Dienst befinden oder 
  • die Ausbildung aufgrund mangelnden Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen können oder 
  • ein freiwilliges soziales oder ökonomisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder einen sonstigen Freiwilligendienst absolvieren. 

Nach dem 25. Lebensjahr können Kinder berücksichtigt werden, wenn sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu versorgen. Das Kindergeld wird in diesen Fällen lebenslang ausbezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. 

Übrigens: Diese Voraussetzungen gelten auch für den Kindergeldanspruch. 

Wie wirkt sich die Abgabe der Anlage Kind auf Ihre Steuer aus? 

Nach Abgabe der Anlage Kind führt das Finanzamt die sogenannte „Günstigerprüfung“ durch. Dabei vergleicht es, was günstiger für Sie ist:  das erhaltene Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Ansatz des Kinderfreibetrags.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Sie können entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten – nicht beides zusammen. Für den Vergleich müssen Sie nichts weiter tun, als die Anlage Kind einzureichen. Kommt es aufgrund der Günstigerprüfung zur Berücksichtigung des Kinderfreibetrags bei der Einkommensteuererklärung, rechnet das Finanzamt das erhaltene Kindergeld automatisch bei der Ermittlung der Einkommensteuererstattung bzw. -nachzahlung hinzu. Sie müssen das Kindergeld nicht an die zuständige Familienkasse zurückzahlen. 

Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2024 insgesamt 9.321 Euro. Er setzt sich aus dem Kinderfreibetrag von 6.384 Euro und dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro zusammen. 

Diese Freibeträge stehen jedem Elternteil normalerweise zur Hälfte zu. Hier finden Sie Informationen zu den Freibeträgen für Kinder von Alleinerziehenden und nicht verheirateten Eltern. 
  
Das Kindergeld wurde letztmalig zum 1. Januar 2023 erhöht. Anders als vorher erhält jetzt jedes Kind einheitlich 250 Euro Kindergeld, unabhängig von der Kinderanzahl. 

Welche Kinderbetreuungskosten können Sie steuerlich absetzen? 

Wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können Kosten für die Betreuung des Kindes steuerlich berücksichtigt werden. Zu ihnen gehören unter anderem die Beiträge für den Kindergarten, die Kinderkrippe, die Tagesmutter oder ähnliche Betreuungskosten.   

Von den angefallenen Aufwendungen können zwei Drittel bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden – höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Nicht berücksichtigt werden dabei die Verpflegungskosten – diese dürfen Sie nicht angeben. Sie geben die gesamten Betreuungskosten sind in der Anlage unter dem Punkt  “Kinderbetreuungskosten” an. Das Finanzamt nimmt dann die anteilige Kürzung.   

Wie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berechnet wird, wie Sie mit Unterhaltskosten umgehen können, sowie alles Wissenswerte zum Ausbildungsfreibetrag erfahren Sie in der Fortführung des Artikels auf unserer Webseite.  

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? 

Diese Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie alleinstehend sind und allein mit dem Kind bzw. den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt 2024 4.260 Euro. Für die Berücksichtigung tragen Sie in der Anlage Kind beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende den entsprechenden Zeitraum ein. 

Was ist der Ausbildungsfreibetrag? 

Für Kinder, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in Berufsausbildung befinden, können Sie den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 1.200 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Das Kind muss hierfür auswärtig untergebracht sein und nicht im selben Haushalt wie Sie leben. Geben Sie hierfür die Anschrift des Kindes und den Zeitraum der auswärtigen Unterbringung in der Anlage Kind an. 

Über die Vollendung des 25. Lebensjahrs hinaus besteht – abgesehen von der oben genannten Voraussetzung – kein Anspruch mehr auf den Kinderfreibetrag. Kann Ihr Kind trotzdem noch nicht für seinen Lebensunterhalt aufkommen, beispielsweise weil das Studium oder die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie für den Unterhalt aufkommen. 

Wie können Sie Unterhaltsleistungen an Kinder steuerlich absetzen? 

Unterhaltsleistungen an Kinder können bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den Unterhaltsleistungen gehören beispielsweise Miete, finanzielle Unterstützung oder Krankenversicherungsbeiträge. Auch die Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes zählen dazu. Voraussetzung für den Abzug: Es darf kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag für das Kind bestehen. Der Höchstbetrag der anzusetzenden Unterhaltsleistungen beträgt 2024 11.604 Euro. 2023 waren es 10.908 Euro. 

Weil kein Anspruch mehr auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag besteht, müssen Sie in diesem Fall keine Anlage Kind mehr bei der Einkommensteuererklärung einreichen. Geben Sie stattdessen die Unterhaltsleistungen in der Anlage Unterhalt an. 

Falls bei Ihren Kindern besondere Ereignisse oder Pläne anstehen und Sie wissen möchten, ob sich daraus Steuerermäßigungen ergeben können, sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne. 

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

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