Künstlersozialversicherung 2025

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll unverändert bei 5 Prozent bleiben. Erfahren Sie alles über die Künstlersozialabgabe 2025: Wer muss zahlen, wie funktioniert die Künstlersozialkasse und welche Voraussetzungen gelten für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Wen betrifft die Künstlersozialabgabe? 

Die Künstlersozialkasse sorgt dafür, dass selbstständige Künstler und Publizisten eine ähnliche Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten wie Arbeitnehmer. Der Abgabepflicht unterliegen jedoch nicht nur Selbstständige, sondern auch Gesellschafter-Geschäftsführer können mit ihren Geschäftsführergehältern betroffen sein – und zwar unter zwei Voraussetzungen: 

  1. Der Gesellschafter muss gegenüber der GmbH im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbstständig tätig sein. Dies ist bei Alleingesellschaftern oder Mehrheitsgesellschaftern (mindestens 50 Prozent Gesellschaftsanteil) oder Minderheitsgesellschaftern mit sogenannter Sperrminorität der Fall. 
  2. Der Gesellschafter muss überwiegend künstlerisch bzw. publizistisch arbeiten. Dabei gelten auch sogenannte Annex- oder Nebentätigkeiten als künstlerisch bzw. publizistisch, zum Beispiel Kundenakquise, Kundenberatung, Erstellung von Angeboten oder Rechnungen. 

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse? 

Die Künstlersozialkasse bietet selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Durchführung der Versicherungen selbst ist die Künstlersozialkasse nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den zuständigen Stellen an und leitet die Beiträge an die entsprechenden Träger weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis erbringen ausschließlich der zuständige Rentenversicherungsträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. 

Die Mitglieder zahlen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr durch das Bundesarbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium bestimmt. 

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