2. Urlaub und Überstunden
Grundsätzlich sind Resturlaub und Überstunden einzusetzen.
IRd „Corona KuG“ ist auf den Seiten des Arbeitsamtes folgendes zu lesen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
1. Überstunden
Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (Minusstunden) wird befristet bis zum Jahresende verzichtet.
Die Auflösung eines Arbeitszeitguthabens wird nicht verlangt, soweit es
Bei Baulöhnern:
- vertraglich ausschließlich zur Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt,
- zur Vermeidung von Saison-Kurzarbeit angespart worden ist und 150 Stunden nicht übersteigt,
Vertragliche Bestimmung hierzu:
- ausschließlich für eine gesetzlich mögliche Freistellung von der Arbeit oder die Verringerung der Arbeitszeit bestimmt ist,
Sockelbeträge:
- 10 Prozent der ohne Mehrarbeit geschuldeten Jahresarbeitszeit übersteigt (10 % müssen abgebaut werden) oder
- länger als ein Jahr unverändert bestanden hat.
2. Urlaub
Aufgrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie sieht die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.12.2020 davon ab, die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr einzufordern, sofern individuelle Urlaubswünsche/-planungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.
Die individuellen Urlaubswünsche sind in der aktuellen Situation besonders zu schützen, damit es zum Beispiel Eltern möglich bleibt, Urlaubstage für die Betreuung ihrer Kinder wegen Schließung von Kitas und Schulen zu nutzen.
Resturlaub soll wie gehabt zur Vermeidung von Arbeitsausfällen eingesetzt werden. Das heißt Arbeitgeber sollen mit Beschäftigten, die noch „alte“, bisher unverplante Urlaubansprüche haben, den Antritt dieses Urlaubs in Zeiten mit Arbeitsausfall im Betrieb vereinbaren. Aber auch hier gehen die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor.
► Grds. ist, um Rückzahlungsansprüche zu vermeiden der Abbau von Überstunden und Resturlaub uE zu empfehlen, sofern nicht möglich, sollte genau dokumentiert werden.