Mindestlohn 2025: Wichtige Änderungen für Minijobs und Midijobs im Überblick

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in Kraft. Dieser Anstieg hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere für Minijobs und den sozialversicherungsrechtlichen Übergangsbereich.

Erhöhung des Mindestlohns: Was Sie über die neue Höhe wissen müssen

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Ab Januar steigt die monatliche Verdienstgrenze auf 556 Euro (2024: 538 Euro), die maximale Arbeitszeit beträgt ca. 43,3 Stunden pro Monat (10 Stunden pro Woche). Die Anpassung der Verdienstgrenze ist notwendig, um sicherzustellen, dass Minijobber weiterhin die Vorteile dieser Beschäftigungsform nutzen können, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.

Übergangsbereich (Midijobs): Anpassungen und Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Der Übergangsbereich, auch als „Midijobs“ bekannt, wird ebenfalls angepasst. Ab 2025 gilt dieser Bereich für Einkommen zwischen 556,01 Euro und 2.000,00 Euro. Diese Anpassung erleichtert den Übergang von einem Minijob zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, indem der beitragspflichtige Teil des Entgelts und der Arbeitnehmeranteil verringert werden.

Handlungsbedarf für Arbeitgeber: So vermeiden Sie ungewollte Überschreitungen der Verdienstgrenze

  • Überprüfen Sie die Arbeitszeiten und Stundenlöhne Ihrer Minijobber vor dem Jahreswechsel, um unbeabsichtigte Überschreitungen der Verdienstgrenze zu vermeiden.
  • Arbeitnehmer, die 2024 zwischen 538 und 556 Euro verdienen, werden ab 2025 automatisch zu Minijobbern, sofern ihr Verdienst nicht angepasst wird, d. h., sie sind dann nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber: So stellen Sie die Einhaltung des Mindestlohns sicher

Als Arbeitgeber sind Sie weiterhin verpflichtet, die Arbeitszeiten Ihrer Beschäftigten genau zu dokumentieren, insbesondere bei Mindestlohnvergütung. Dies dient dem Nachweis der korrekten Entlohnung und ist bei eventuellen Prüfungen relevant.

Branchenspezifische Besonderheiten: Höhere Mindestlöhne in bestimmten Sektoren

Beachten Sie bitte, dass in manchen Branchen höhere Mindestlöhne gelten können. Beispielsweise liegt der Mindestlohn in der Wohnungswirtschaft ab dem 1. Januar 2025 je nach Tarifvertrag zwischen 13,89 Euro und 15,88 Euro.

Fazit

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro ab Januar 2025 bringt wichtige Änderungen mit sich, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Insbesondere für Minijobber bedeutet dies eine höhere Verdienstmöglichkeit bei gleichzeitiger Beibehaltung der steuerlichen Vorteile eines Minijobs. Arbeitgeber sollten die Änderungen frühzeitig in ihre Planungen einbeziehen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart