Änderung Einkommensteuertarife 2023 und 2024
Es ist vorgesehen, den Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wie folgt zu erhöhen:
• zum 01.01.2023 auf 10.632 Euro (bisher: 10.347 Euro);
• zum 01.01.2024 auf 10.932 Euro (bisher: 10.347 Euro).
Anpassung der sogenannten Tarifeckwerte: Der Spitzensteuersatz (42 %) soll erst bei einem zu versteuernden Einkommen
• ab 61.972 Euro (2023) und
• ab 63.515 Euro (2024) greifen.
Familienförderung (Erhöhung Kinderfreibetrag und Kindergeld)
Der Kinderfreibetrag soll jährlich angehoben werden. Für jedes Elternteil soll die Anhebung erfolgen auf
• 2.810 Euro (rückwirkend für 2022); bisher: 2.730 Euro
• 2.880 Euro (2023); bisher: 2.810 Euro
• 2.994 Euro (2024); bisher: 2.880 Euro
Folgende Erhöhung des Kindergelds ist ab 2023 geplant:
für das 1. bis 3. Kind: monatlich je 237 Euro (bisher: 1. bis 2. Kind: 219 Euro; 3. Kind: 225 Euro)