RTS Menschenmenge von Oben

Neuer Entwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz

Am 8. September 2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF), den Referentenentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz veröffentlicht. Hinter dem sperrigen Namen „Inflationsausgleichsgesetz“ verbirgt sich ein Hebel, der über 48 Millionen Bürger und Bürgerinnen entlastet. Bewusst ausgenommen sind dabei Bürger mit hohem Einkommen ab 277.836 Euro.

Worin besteht nun dieser Hebel?

Ganz einfach: durch den Ausgleich der kalten Progression. Dieser wird erreicht, indem die Steuersätze an die Inflation angepasst werden. Ganz konkret soll der Einkommensteuertarif abgesenkt und das Kindergeld erhöht werden. Bis zur Verabschiedung im Bundestag und Bundesrat können sich aber noch Änderungen ergeben. Dies sind die wichtigsten geplanten Anpassungen im Überblick:

Änderung Einkommensteuertarife 2023 und 2024

Es ist vorgesehen, den Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wie folgt zu erhöhen:

• zum 01.01.2023 auf 10.632 Euro (bisher: 10.347 Euro);

• zum 01.01.2024 auf 10.932 Euro (bisher: 10.347 Euro).

Anpassung der sogenannten Tarifeckwerte: Der Spitzensteuersatz (42 %) soll erst bei einem zu versteuernden Einkommen

• ab 61.972 Euro (2023) und

• ab 63.515 Euro (2024) greifen.

Familienförderung (Erhöhung Kinderfreibetrag und Kindergeld)

Der Kinderfreibetrag soll jährlich angehoben werden. Für jedes Elternteil soll die Anhebung erfolgen auf

• 2.810 Euro (rückwirkend für 2022); bisher: 2.730 Euro

• 2.880 Euro (2023); bisher: 2.810 Euro

• 2.994 Euro (2024); bisher: 2.880 Euro

Folgende Erhöhung des Kindergelds ist ab 2023 geplant:

für das 1. bis 3. Kind: monatlich je 237 Euro (bisher: 1. bis 2. Kind: 219 Euro; 3. Kind: 225 Euro)

Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Unterhaltshöchstbetrag soll bereits ab 2022 auf 10.347 Euro (bisher: 9.984 Euro) jährlich angehoben werden. So kann der Leistende höhere Aufwendungen für die Berufsausbildung oder den Unterhalt für eine unterhaltsberechtigte Person steuerlich geltend machen.

Christine Hübner RTS Steuerberatung Infoabteilung

Autor

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG
Infoabteilung
Christine Hübner
Daimlerstraße 127
70372 Stuttgart
Tel. +49 711 9554-0
E-Mail: BERATUNG(AT)RTSKG.DE

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart