RTS Steuerberater Philipp Neumayer in der Zeitung

Philipp Neumeyer in der Heilbronner Stimme: Neue Bewertung

"Eigentümern steht deshalb in diesem Jahr eine Aufforderung ihrer Finanzverwaltung ins Haus" Steuerberater Philipp Neumeyer von der RTS Heilbronn äußert sich zur Grundsteuerreform in der Heilbronner Stimme, 1. März 2022.

Ab diesem Jahr greift die Umsetzung der Neuregelung der Grundsteuerermittlung. Sie soll die bisherige Einheitsbewertung ablösen, durch die es mitunter zu einer unterschiedlichen Besteuerung von gleichwertigen Grundstücken kam. Eigentümern steht deshalb in diesem Jahr eine Aufforderung ihrer Finanzverwaltung ins Haus, entweder mithilfe des Steuerberaters ihres Vertrauens oder in Eigeninitiative über das Fiskus-Onlineportal Elster ab 1. Juli und spätestens bis 31. Oktober eine elektronische Steuererklärung für den Grundbesitz abzugeben.

Sollten Eigentümer diese Frist verstreichen lassen, drohen Bußgelder, im ungünstigsten Fall die Schätzung zu erwartender Werte. Da ist es hilfreich, Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Grundstücksart, Grundstücksfläche und Wohnfläche schon im Vorfeld vorzubereiten. Obwohl die Neubewertung bundeseinheitlich in drei verschiedene Hebesätze eingeteilt ist – „A“ für „agrarisch, „B“ für „baulich“ und „C“ für „baureif ab 2025“ –, ermöglicht eine Öffnungsklausel auch eigene Länderlösungen. Von dieser Klausel macht man in Baden-Württemberg Gebrauch und ermittelt die Grundsteuer für die Hebesatz-Kategorie „B“ künftig nach dem sogenannten modifizierten Bodenwertmodell.

Die Bewertung basiert so im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. So sollen Eigentümer von Wohngebäuden im Verhältnis weniger belastet werden. Das weckt die Hoffnung, dass der baden-württembergische Sonderweg zu einem Aufatmen am angespannten Wohnungsmarkt beiträgt. Die Entwicklungen im Bereich Wohnraumschaffung werden dies in den nächsten Jahren zeigen.

Steuerberater Philipp Neumeyer

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