Legen Sie diese Konten nicht manuell in der Buchführung an
Die befristeten Umsatzsteuersätze setzen die Installation des Service-Release vom 30.06.2020 18:30 Uhr voraus.
Tipp der RTS Steuerberater:
Setzen Sie keine Datev Programme ein, sollten Sie sich umgehend mit dem Hersteller Ihres Programmes bezüglich eines Updates Mehrwertsteueränderung in Verbindung setzen. Sie sollten auf keinen Fall am 01.7.2020 ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen Fakturieren bzw. Kassenumsätze, oder Kreditorrechnungen buchen.
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart