Steigende Kundenerwartungen, Fachkräftemangel, Sicherung von Lieferketten und natürlich die konstante Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sind nur einige der unzähligen Herausforderungen, denen sich Unternehmer tagtäglich stellen müssen. Um langfristig Erfolg am Markt zu haben, ist jedoch auch die Verschlankung betrieblicher Abläufe und nicht zuletzt die Minimierung von Steuern ein nicht zu unterschätzender Aspekt, wenn es um Kostensenkung im Unternehmen geht. Viele denken an dieser Stelle an die Gründung einer Holdinggesellschaft. Ist dies lediglich ein Trend oder was steckt dahinter? Worauf muss man als Unternehmer bei der Gründung einer solchen Gesellschaftsstruktur achten, und welche steuerlichen Auswirkungen hat die Holdingstruktur? Das erklären wir in folgendem Artikel:
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist selbst keine Rechtsform, sondern eine bestimmte Unternehmensstruktur, die aus einer Muttergesellschaft, der eigentlichen Holdinggesellschaft, und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Es ergibt sich eine absteigende Hierarchie, wobei alle Unternehmen über die Muttergesellschaft miteinander verbunden sind.
Eine Holding kann grob in vier verschiedene Ausprägungsformen unterschieden werden:
Zunächst ist da die Finanzholding. Hier stehen die Finanzbeteiligungen an den Tochtergesellschaften im Vordergrund. Die Holding nimmt nur sehr wenig Einfluss auf die operativen Geschäftsabläufe und konzentriert sich stattdessen darauf, die Finanzerträge, die von den Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft fließen, laufend zu optimieren.
Eine weitere Holding-Art ist die klassische Operative Holding, die gleichzeitig Beteiligungen an verschiedenen Tochtergesellschaften hält, aber trotzdem auch einem eigenständigen Unternehmenszweck nachgeht und in eigenem Namen am Markt aktiv ist.
Die Management-Holding dagegen legt den Schwerpunkt auf die strategische Planung. Die Muttergesellschaft unterstützt die Tochtergesellschaften mit Management-Services wie z. B. Controlling oder juristischer Beratung. Die Management-Holding kümmert sich also hauptsächlich um die langfristigen Zielvorstellungen der Gesellschaft.
Und zu guter Letzt gibt es noch die Organisatorische Holding, die meist in Großkonzernen dazu dient, einen besseren Überblick über die einzelnen Geschäftsbereiche zu haben. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass die einzelnen Tochtergesellschaften nach Ländern oder Geschäftsbereichen gegliedert sind.
Wann macht die Holdingstruktur Sinn?
Da eine Holding im klassischen Sinne keine eigene Rechtsform darstellt, ist der Aufbau je nach Größe der beteiligten Unternehmen sehr vielfältig und individuell. Um die passende Lösung zu finden, sollten Unternehmer ausreichend Zeit in die Planung investieren, so dass das Konzept von Anfang an gut durchdacht ist und zu den individuellen Bedürfnissen und Zielen passt. Die Holding kann beispielsweise zur Reduzierung der Haftung, zur Strukturierung und Organisation eines Unternehmensverbundes, zum Vermögensaufbau und der Finanzplanung eingesetzt werden. Zur finanziellen Optimierung der Gesamtgesellschaft bietet die Holdingstruktur zudem einige steuerliche Vorteile, insbesondere bei der Übertragung von Gewinnen und Anteilsverkäufen. Dem stehen ein höherer Verwaltungs- und ggf. Personalaufwand gegenüber.
Wie kann Gewerbe- und Kapitalertragsteuer eingespart werden?
Die Dividenden der Holding sind zu 95 % steuerfrei, wenn sie zu Beginn des Jahres mindestens 10 % der Tochtergesellschaft hält. Die auszahlende Tochtergesellschaft muss jedoch die Kapitalertragsteuer von 25 % (zzgl. Soli) zunächst ans Finanzamt abführen, was zu Zins- und Liquiditätsnachteilen führt. Diese können durch eine Freistellungsbescheinigung umgangen werden, die erteilt wird, wenn die Holdinggesellschaft hauptsächlich Einkünfte aus Beteiligungen erzielt. Nach Erteilung fließen Gewinnausschüttungen ohne steuerliche Abzüge direkt an die Holding. Veräußerungsgewinne sind sogar unabhängig von der Beteiligungshöhe zu 95 % steuerfrei. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Steuerersparnis nur dann greift, wenn Gewinne in der Holding angesammelt werden sollen. Andernfalls muss erneut Kapitalertragsteuer abgeführt werden.