4. Maximale Förderhöhe
- Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte: maximale Förderung 9.000 Euro für drei Monate.
- Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten: maximale Förderung 15.000 Euro für drei Monate.
- Unternehmen > 10 Beschäftigte: Maximale Förderung bis zu 150.000 Euro für drei Monate.
Beschäftigtenzahl = Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020
Überschreitungen nur in begründeten Ausnahmefällen.
Beispiel:
Erstattungsfähige Fixkosten sind mindestens doppelt so hoch wie der maximale Erstattungsbetrag. In diesen Fällen bekommt der Antragsteller über den maximalen Erstattungsbetrag hinaus die hierbei noch nicht berücksichtigten Fixkosten (Fixkosten /. Erstattungsbetrag nach IV.) zu 40 % erstattet, soweit das Unternehmen im Fördermonat einen Umsatzausfall zwischen 40 und 70 % erleidet. Bei Umsatzausfällen über 70 % werden 60 % der noch nicht berücksichtigten Fixkosten erstattet.
40 bis 70 % Umsatzausfall im Fördermonat = 40 % Förderung noch nicht berücksichtigter Fixkosten
Mehr als 70 % Umsatzausfall im Fördermonat = 60 % Förderung noch nicht berücksichtigter Fixkosten.
Die Höhe der maximalen Förderung von 150.000 Euro für drei Monate bleibt davon unberührt.
Beispiel 2:
Ein Schausteller mit zehn Beschäftigten und einem Umsatzausfall im Förderzeitraum von über 70 % hat
a) 10.000 Euro Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 8.000 Euro.
b) 20.000 Euro Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 15.000 Euro. Der rechnerische Anspruch auf Erstattung von 80 Prozent der Fixkosten (= 16.000 Euro) wird auf den maximalen Erstattungsbetrag gekürzt.
c) 50.000 Euro Fixkosten: Die Überbrückungshilfe beträgt 33.750 Euro, da ein begründeter Ausnahmefall vorliegt. Fixkosten werden bis zur Erreichung des maximalen Erstattungsbetrags zu 80 Prozent erstattet (18.750 Euro x 0,8 = 15.000 Euro). Der Anteil der hier nicht einbezogenen Fixkosten wird zu 60 Prozent erstattet (31.250 Euro x 0,6 = 18.750 Euro).
Unternehmensverbund
- Rechtlich selbständige verbundene Unternehmen oder Unternehmen
- im Eigentum oder unmittelbar oder mittelbar unter dem beherrschenden Einfluss derselben Person oder desselben Unternehmens,
können Überbrückungshilfe insgesamt nur bis zu einer Höhe von 150.000 Euro für drei Monate beantragen.
Dieses Konsolidierungsgebot gilt nicht für gemeinnützig geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe.