Wegzugsteuer Entstrickungsteuer Auswandern Steuer

Wegzugsteuer - steuerliche Folgen beim Auswandern

Sind Sie Anteilseigner einer KG, Selbständiger, Einzelunternehmer oder Freiberufler? Spielen Sie mit dem Gedanken, Deutschland zu verlassen, um stattdessen im warmen Süden, in den Bergen oder am Meer zu leben und zu arbeiten?

Leben, wo andere Urlaub machen: Was müssen Sie bei einem Wegzug steuerlich beachten?

Bevor Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen, sollten Sie das deutsche Steuerrecht genauer betrachten. Denn das kann teuer werden – Stichworte: Wegzugsteuer, Entstrickungsteuer. Was hinter diesen beiden Steuerbegriffen steckt und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerlast zu vermeiden, erfahren Sie in diesem Artikel. 
Bei einem Wegzug verliert der deutsche Fiskus sein Besteuerungsrecht. Diesem Verlust versucht er mit einer sofortigen Besteuerung entgegenzuwirken.

Wie hoch ist die Wegzugsteuer und wann fällt Wegzugsteuer an?

Wenn Sie mind. 1 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft halten und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern, fällt die sogenannte Wegzugsteuer an. Dabei wird zum Zeitpunkt des Wegzugs eine Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft fingiert. Der fiktive Veräußerungspreis ist der aktuell erzielbare Verkaufspreis. Von diesem Preis werden die Anschaffungskosten abgezogen. Die Differenz, also der fiktive Veräußerungsgewinn, ist zu versteuern. Dies führt zur Aufdeckung der stillen Reserven in den Anteilen. 

Um die Steuerlast zu mindern, lässt der Gesetzgeber das Teileinkünfteverfahren zu. Das heißt, Sie müssen lediglich 60 Prozent des ermittelten fiktiven Veräußerungsgewinns mit Ihrem persönlichen Steuersatz (z. B. 30 Prozent) versteuern. 
Die Wegzugsteuer  wird somit folgendermaßen berechnet: 

Wegzugsteuer = (Fiktiver Veräußerungspreis minus Anschaffungskosten) x 0,6 x persönlicher Steuersatz (z. B. 30 Prozent)

Wenn Sie Ihre Anteile über mehrere Jahre halten und sich der Wert gut entwickelt hat, zahlen Sie also einen hohen Preis. Daher schrecken viele vor dem Wegzug ins Ausland zurück. 

Ausweg: In einigen Fällen können Sie die Wegzugsteuer über Gestaltungen vermeiden, wie bspw. eine GmbH & Co. KG oder Schenkungen der Anteile. Sprechen Sie uns dazu gerne an.

Wann fällt die Entstrickungsteuer an?

Nicht nur Anteilseigner von Kapitalgesellschaften sind betroffen: Wenn Sie als Selbstständiger, Einzelunternehmer oder Freiberufler tätig sind und überlegen, fortan im Ausland zu arbeiten, fällt die sog. Entstrickungsteuer an. Diese hat die gleichen steuerlichen Folgen wie die Wegzugsteuer. Hierbei wird die Verlagerung von Wirtschaftsgütern, wie z. B. Betriebsausstattung, Firmenwagen, Patente, Software, langfristige Verträge usw., ins Ausland besteuert. Ähnlich wie bei der Wegzugsteuer wird die Entstrickungsteuer wie folgt berechnet:

Entstrickungsteuer = Verkehrswert (fiktiver Veräußerungspreis) minus Buchwert

Kurz gesagt: Auf die stillen Reserven in sämtlichen Wirtschaftsgütern Ihres Betriebsvermögens, die vom Inland ins Ausland verlegt werden, müssen Sie Steuern zahlen.
Ziehen Sie in ein anderes EU/EWR-Land, können Sie die Steuer u. U. auf fünf Jahre aufteilen. 

Ausweg: Die Entstrickungsteuer lässt sich meist durch geschickte Gestaltungen vermeiden, wie bspw. die Überführung des Betriebs in eine Personengesellschaft, Verpachtung des Betriebs oder Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu einer inländisch verbleibenden Betriebsstätte.

RTS Steuerberatung Infoabteilung Simone Deser Referentin

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