Erbschaftsregelung
Diese Themen kommen auf Sie zu, wenn Sie Ihr Unternehmen vererben wollen

Begünstigungen nutzen
Status quo ermitteln
Steuerbelastungsvergleich
Steuerliche Überprüfung
Vorweggenommene Erbfolge
Warum sich eine Erbschaftssteuerplanung lohnt...
Die meisten Unternehmer haben für die Zeit nach ihrer aktiven Laufbahn privat vorgesorgt. Überraschenderweise fehlt ihnen aber häufig eine konkrete Vorstellung zur Unternehmens- nachfolge. Dabei ist diese Frage existentiell.
Steuern und Abfindungen, Erbverteilungen und gesellschaftsrechtliche Fragen sind genauso zu bedenken wie etwa Wunschvorstellungen in Bezug auf die Zukunft von Firma und Mitarbeitern.
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten um beispielsweise Schenkungs- und Erbschaftsteuer auf ein Minimum zu reduzieren. >> weiterlesen
Erbschaftssteuererklärung
Nicht nur ein Erbfall muss beim Finanzamt gemeldet werden, Schenkungen sind ebenfalls steuerpflichtig. Bei Unterlassung der Anzeige können Geldbußen oder sogar Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen. Wenn Ihnen bei einem Erbe steuerliche Fehler passieren ist das nicht nur ärgerlich sonder unnötig. Nutzen Sie daher die Beratung der RTS Steuerberater.
Grundsätzlich ist jedes Erbe steuerpflichtig. Erben sind verpflichtet ihre Erbschaft beim Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Oftmals wird das Finanzamt aber auch von anderen Stellen über den Nachlass informiert, sodass es die Erben zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. Ob Sie letztendlich Erbschaftssteuer bezahlen müssen kommt auf den Wert Ihres Erbes an.
!!! Achtung Steuerhinterziehungsgefahr!!! Nicht nur ein Erbfall muss beim Finanzamt gemeldet werden, Schenkungen sind ebenfalls steuerpflichtig. Bei Unterlassung der Anzeige können Geldbußen oder sogar Strafen wegen Steuerhinterziehung drohen.
Wir, die Steuerberater der RTS, helfen Ihnen nicht nur bei Fragen zur Schenkung oder bei der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuererklärung, sondern wissen auch wann Sie keine Anzeige abgeben müssen bzw. welche Angaben verlangt werden.
Da die Gesetzeslage gerade überarbeitet wird, empfehlen wir Ihnen dringend ein Beratungsgespräch. Außerdem finden Sie bei unseren Steuertipps weitere Informationen zum aktuellen Stand.
Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem unangenehmen Gedankenspielen rund um die Themen Tod und Erbe?
Testamentgestaltung und Erbvertrag
Verdrängung heißt die allseits bekannte Vorgehensweise. Dabei ist der Verbleib des eigenen Vermögens nach dem Tod ein heißes Diskussionsthema.
Der Erbvertrag bietet neben dem Testament die Möglichkeit, Regelungen vorzeitlich zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der Erbvertrag nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden kann. Wir begleiten Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Erbschaftsregelungen.
Eine sinnvolle Alternative: Stiftungen gründen
Oft ist es ein besonderes Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesellschaft, oder der Wille etwas zurückzugeben, die zur Gründung einer Stiftung führen. Manchmal fehlt auch ein geeigneter Nachkomme und häufig besteht der Wunsch, dem eigenen Namen einen Hauch von Ewigkeit zu verleihen.
Wir beraten und unterstützen Sie von Beginn an und helfen Ihnen von der Satzungsgestaltung bis hin zur Kommunikation mit der Stiftungsbehörde bei allen relevanten Schritten.>> weiterlesen