Jahresabschlussprüfungen

Im Allgemeinen wird zwischen zwei Arten unterschieden:

Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Auch wenn Sie gesetzlich hierzu nicht verpflichtet sind, gibt es gute Gründe für eine freiwillige Jahresabschlussprüfung.

In erster Linie erhalten interne wie externe Adressaten des Jahresabschlusses eine deutlich erhöhte Sicherheit über die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses und gegebenenfalls des Lageberichtes. Wenn Ihr Jahresabschluss durch einen (Fremd-)Geschäftsführer und/oder Niederlassungsleiter erstellt wurde, ist die Prüfung ein effektives Kontrollinstrument. Sie hilft darüber hinaus bei der Verbesserung Ihres Ratings bei Banken und anderen Finanzdienstleistern (Leasing, Factoring).

Auch die freiwillige Jahresabschlussprüfung erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und unabhängiger Urteilsfähigkeit.

Wenn nicht ausdrücklich in Anlehnung an die Vorschriften des HGB geprüft werden soll - wie es häufig der Fall ist - sind wir in der Gestaltung des Prüfungsauftrags weitgehend frei. Dann können wir uns bei der Planung und Durchführung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen richten.

Unser risikoorientierter Prüfungsansatz basiert auch hier auf dem umfassenden branchen- und unternehmensspezifischen Verständnis Ihrer Geschäftstätigkeit einschließlich Ihres internen Kontrollsystems.

Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum:

Gesetzliche Jahresabschlussprüfung

Der Jahresabschluss ist nach gesetzlichen Vorschriften des Gesellschafts- und Handelsrechts zu erstellen

Er dient häufig gleichzeitig als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung Ihres Unternehmens. Er ist aber auch eine entscheidende Informationsgrundlage. Unternehmensintern als Richtungsgeber für die Zukunft, Informations- und Kontrollinstrument für Gesellschafter und Aufsichtsrat – unternehmensextern als Basis für Kreditgewährungen.

Für den geübten Leser ergibt sich aus dem Jahresabschluss ein Bild der in ihrem Unternehmen liegenden Stärken und Schwächen, aber auch der Chancen und Risiken. Kern unserer Arbeit ist ein sicheres Prüfungsurteil und die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung - Basis unserer Arbeit ist die Kontinuität und Erfahrung des Prüfungsteams - denn sie ist unser Garant für effiziente Prüfungsleistung.

Inhalt der Jahresabschlussprüfung ist die Überprüfung des vom Unternehmen aufgestellten Jahresabschlusses auf die Einhaltung von Gesetzen, Satzung oder Gesellschaftsvertrag sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Der Abschlussprüfer berichtet über Art und Umfang wie über die Ergebnisse der Prüfung transparent und in schriftlicher Form. Als Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses wird der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt.

Die gesetzliche Prüfungspflicht betrifft nach § 316 HGB:

  • mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
  • offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Person in der Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters.
  • Weitere gesetzliche Prüfungen bestehen z. B. nach der Makler- und Bauträgerverordnung.

Über die reine Prüfung hinaus verstehen wir auch hier unsere Aufgabe vernetzter und systemischer:

Erkenntnisse und Hinweise, die zur Verbesserung des Rechnungswesens führen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen oder das Informationswesen zu verbessern, geben wir aktiv an Sie weiter. Unser Ziel: größtmöglichen Nutzen für Sie erzielen. Unser credo: Menschen beraten.

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UNSERE KERNKOMPETENZEN

  • Due Diligence
  • Jahresabschlussprüfung
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfung von Insolvenzgründen
  • Qualitätssicherung/Compliance
  • Unternehmensbewertung
  • Wirtschaftsprüfung

Leistungsspektrum RTS Wirtschaftsprüfer 

verstehen

Auseinandersetzung
IKS – internes Kontrollsystem    
Kapitalmaßnahmen
Kreditwürdigkeit
Schiedsgutachten
Unternehmenskauf/-verkauf

wissen

Aufbau Revision
Investitionen
Organisationssysteme
Rechtsform
Rechtsplanungsgutachten    
Sanierung
Unternehmensbewertung
Überschuldungsgutachten

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Gründung/Sachgründung
interne Revision
Jahresabschlussprüfung
Kapitalveränderung
Planung
Preisprüfung öffentlicher Aufträge    
Verschmelzung
Wirtschaftlichkeit
Zwischenabschluss