Prüfung von Insolvenzgründen

Sowohl Gläubiger als auch Schuldner können bei Überschuldung, drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen.

Für Vorstände und Geschäftsführer gibt es hier bindende gesetzliche Fristen, die bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Strafen und persönlicher Haftung führen.

Wir prüfen für Sie eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und den Stand der Überschuldung und unterstützen Sie bei erforderlichen und geeigneten Maßnahmen.

Neuigkeiten der RTS Wirtschaftsprüfung

Unternehmensnachfolge M&A Steuerberatung Nachfolge

Einige Unternehmerinnen und Unternehmer können sich glücklich schätzen und ihr Lebenswerk familienintern weitergeben. Eine familieninterne…

Energiepreispauschale 300 Euro für jeden? Wer ist anspruchsberechtigt? Steuerberaterin Sarah Simon von der RTS Heilbronn beantwortet diese und weitere…

Am 8. September 2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF), den Referentenentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz veröffentlicht. Hinter dem…

UNSERE KERNKOMPETENZEN

  • Due Diligence
  • Jahresabschlussprüfung
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfung von Insolvenzgründen
  • Qualitätssicherung/Compliance
  • Unternehmensbewertung
  • Wirtschaftsprüfung

Leistungsspektrum RTS Wirtschaftsprüfer 

verstehen

Auseinandersetzung
IKS – internes Kontrollsystem    
Kapitalmaßnahmen
Kreditwürdigkeit
Schiedsgutachten
Unternehmenskauf/-verkauf

wissen

Aufbau Revision
Investitionen
Organisationssysteme
Rechtsform
Rechtsplanungsgutachten    
Sanierung
Unternehmensbewertung
Überschuldungsgutachten

prüfen

Gründung/Sachgründung
interne Revision
Jahresabschlussprüfung
Kapitalveränderung
Planung
Preisprüfung öffentlicher Aufträge    
Verschmelzung
Wirtschaftlichkeit
Zwischenabschluss