Prüfung von Insolvenzgründen

Sowohl Gläubiger als auch Schuldner können bei Überschuldung, drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen.
Für Vorstände und Geschäftsführer gibt es hier bindende gesetzliche Fristen, die bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Strafen und persönlicher Haftung führen.