Qualitätssicherung

Die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers ist mit großer Verantwortung und der Verpflichtung zur Unabhängigkeit verbunden. Als unabhängige Prüfungsinstanz gehört er zu den Personen des öffentlichen Vertrauens, denn an der ordnungsgemäßen Überprüfung der veröffentlichten Abschlüsse von Unternehmen haben nicht nur diese Unternehmen selbst, sondern auch Investoren, Gläubiger, Mitarbeiter und andere Unternehmen Interesse. Objektivität und ein nachgewiesenes umfangreiches fachliches Know-how sind daher unabdingbare Voraussetzungen.
Zur Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards und zur Schaffung von mehr Transparenz auf diesem Gebiet hat der Gesetzgeber im Jahre 2001 das Wirtschaftsprüfer-Änderungsgesetz (WPOÄG) verabschiedet.
Unter anderem wurde dort die Pflicht aller Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften festgeschrieben, sich von einem neutralen Berufskollegen bewerten und das eigene Qualitätssicherungssystem überprüfen zu lassen.
Ausgenommen der Verpflichtung zu diesem so genannten "Peer Review " sind nur Prüfer, die keine gesetzlichen Jahresabschlüsse anbieten. Bewertet werden zum einen die eigene Praxisorganisation und zum anderen die Vorbereitung, Durchführung und Nachbearbeitung von einzelnen Prüfungsaufträgen. Bei der Praxisorganisation geht es um die fachlichen und organisatorischen Gegebenheiten allgemeiner Art; bei der Überprüfung einzelner Aufträge um das Verständnis des Prüfers für das wirtschaftliche Umfeld und spezielle Risiken des zu prüfenden Unternehmens und die sachgerechte Ableitung des jeweiligen Prüfungsansatzes.
Die RTS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KG hat den "Peer Review" im Jahre 2011 bereits zum zweiten Mal erfolgreich bestanden und damit die Bestätigung für professionelles Arbeiten und das Funktionieren des hauseigenen Qualitätsmanagementsystems erhalten.