Hotelrechnung Betriebsausgaben

Wie bereitet man Belege für Übernachtungen im Inland steuerlich korrekt auf?

Im Inland betrieblich veranlasste Übernachtungen können Sie als Betriebsausgaben geltend machen und sich die Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung - nach den Regeln der Finanzverwaltung - vorliegt.

Der Umsatzsteuersatz für kurzfristige Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen (z. B. in Hotels, Pensionen) beträgt 7 % . Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für Nebenleistungen, die unmittelbar der Übernachtung dienen.

Beispiele für unmittelbare Nebenleistungen der Beherbergung:

  •     Überlassung von möblierten Räumen und Einrichtungsgegenständen (wie z. B. TV-Geräte, Radios, Telefone, Zimmersafes)
  •     Stromanschluss in der Ferienwohnung
  •     Reinigungskosten für die vermieteten Räume
  •     Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern oder Bademänteln
  •     Bereitstellung von Körperpflegeutensilien und Nähsets
  •     Bereitstellung eines Schuhputzautomaten oder von Schuhputzzeug
  •     Weckdienst
  •     Mitunterbringung von Tieren in der Ferienunterkunft

Der reduzierte Steuersatz von 7 Prozent gilt hier im Übrigen auch, wenn für die Leistungen ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt wird.

Andere Leistungen, die nicht unmittelbar der Übernachtung dienen, unterliegen dem 19 %-igen Regelsteuersatz. Dazu gehören z. B.:

  •     Verpflegungsleistungen (z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, „all-inclusive“)
  •     Getränkeversorgung aus der Minibar
  •     Nutzung von Kommunikationsnetzen (insbes. Telefon und Internet)
  •     Nutzung von entgeltlichen Fernsehprogrammen („pay per view“)
  •     Transport von Gepäck außerhalb des Beherbergungsbetriebs
  •     Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft.

Steuerkonform erforderliche Rechnungsangaben:

  • (1) Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • (2) Fortlaufende und einmalig vergebene Rechnungsnummer
  • (3) Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer des Hoteliers
  • (4) Ausstellungsdatum
  • (5) Zeitpunkt der sonstigen Leistung/Lieferung
  • (6) Umfang und Art der sonst. Leistung/Menge und Art der gelieferten Gegenstände
  • (7) Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonst. Leistung
  • (8) Anzuwendender Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder ggf. ein Hinweis auf die Steuerbefreiung.

Beispiel Rechnung:

Hotel STR – Härlestr.12 – 12345 Steuerkorrekt    (1) Rechnung

Rechnungsnummer:1-123456    USt-IdNr.: DE123456789    (2/3)

Re.-Datum: 09.06.2017

Beispiel OHG - Beispiel 1 - 56789 Beispielhausen    (1)

Anreise: 07.03.2017                        
Abreise: 09.03.2017    (4/5)

Leistung                                  MwSt    EP          Betrag   
2 x Übernachtungen im EZ     7 %    95,00 €    190,00 €    (6)
2 x Frühstück                          19 %    25,00 €      50,00 €   
20 Telefoneinheiten               19 %      0,15 €        3,00 €   
Nettobetrag                                                          243,00 €    (7/8)
MwSt 19 %                                                             10,07 €   
MwSt 7 %                                                               13,30 € 

Gesamtrechnungsbetrag                                    266,37 €

Besonderheiten bei Kleinbetragsrechnungen

Ist der Rechnungsbetrag nicht höher als 250 € (incl. Umsatzsteuer), genügen folgende Angaben:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der erbrachten Leistung oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Bruttobetrag, sowie den jeweils anzuwendenden Steuersatz bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung

[Stand: 15. Januar 2018, Infoabteilung RTS Steuerberater]

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