Mandanten-Information zum Jahreswechsel 2017/2018
Mit freundlicher Genehmigung der Steuerexperten der RTS Karle & Brunold in Leonberg
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
obwohl der Gesetzgeber aufgrund der Bundestagswahl im Jahr 2017 eher zurückhaltend war, kommen zum Jahreswechsel 2017/2018 dennoch viele Änderungen auf uns und die Unternehmen zu. Zu den wichtigsten gesetzlichen Reformen, die Sie als Unternehmer kennen sollten, gehören:
- das zweite Bürokratieentlastungsgesetz
- das Gesetz gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen (BEPS – Base Erosion and Profit Shifting)
- das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (sog. Lizenzboxen).
Unternehmer sollten sich auch auf die ab 2018 drohende Kassen-Nachschau einstellen. Und langsam wird es auch höchste Zeit, sich auf das Inkrafttretender EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 vorzubereiten.
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt insbesondere das Betriebsrentenstärkungsgesetz Chancen, aber auch Risiken. Fast alle Steuerzahler werden überdies die Auswirkungen der geänderten Besteuerung der Investmentfonds ab 2018 zu spüren bekommen.
Außerdem müssen zahlreiche neue Verordnungen berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Auswirkungen der Kassensicherungsverordnung und die gleichlautenden Erlasse zur reformierten Erbschaftsteuer, über die - entgegen ihrem Namen - keineswegs Einigkeit besteht. Auch die Einführung eines Transparenzregisters und die Abschaffung des Bankengeheimnisses im grenzüberschreitenden Bankenverkehr sind wichtige Eckpfeiler, die Sie kennen sollten.
Auch in der Rechtsprechung gab es wichtige Änderungen mit Auswirkungen auf die Arbeitswelt:
- die Änderungen bei der Besteuerung des Arbeitszimmers,
- Änderungen bei der Umsatzsteuer,
- Änderungen bei der Grunderwerbsteuer und
- Änderungen den außergewöhnlichen Belastungen.
Mithilfe dieses Überblicks über alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten rechtzeitig zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen
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Tipp's und Hinweise für Unternehmer
Tipp's und Hinweise für GmbH-Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer
Tipp's und Hinweise für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Tipps und Hinweise für Haus und Grundbesitzer
Bitte beachten Sie:
Diese Mandanten-Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen! Kontaktieren Sie uns deshalb rechtzeitig vor dem Jahreswechsel, falls Sie Fragen haben oder Handlungsbedarf sehen. Wir klären dann gerne mit Ihnen gemeinsam, ob und inwieweit Sie von den Änderungen betroffen sind, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen auf.
[Stand: 12. Dezember 2017]