Neuer Job: Umzugskosten von der Steuer absetzbar

Herzlichen Glückwunsch – Sie haben eine neue Arbeitsstelle.

Doch wussten Sie, dass Sie bei Antritt eines neuen Jobs oder beim Wechsel des Arbeitsplatzes die Umzugskosten von der Steuer absetzen können?

Selbst ein Umzug in die Nähe Ihres Arbeitsplatzes kann als Werbungskosten die Steuern mindern. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie dadurch täglich mindestens eine Stunde Fahrtzeit einsparen. Folgende Kosten können Sie in der Steuererklärung für den Umzug geltend machen:

  • Die Ausgaben für den Transport des Umzugsguts zum Beispiel die
    Kosten eines Umzugsunternehmens oder eines Leihwagens.
  • Reisekosten für die Umzugsreise selbst und zum Suchen und Besichtigen der neuen Wohnung mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer für zwei Reisen einer Person oder eine Reise von zwei Personen zuzüglich Verpflegungskosten. Auch wenn die bisherige Wohnung angefahren werden muss, zum Beispiel zu Renovierungszwecken, werden Fahrtkosten steuerlich anerkannt.
  • Kosten für die Wohnungssuche wie Inserate, Telefon oder Makler sind nur dann abzugsfähig, wenn Sie eine Mietwohnung suchen.Wenn Sie ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung erwerben möchten, zählen die Ausgaben für Inserate, Telefon oder Makler zu den Anschaffungskosten.

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... die Steuer gestalten

Wer jetzt investiert, hat via Abschreibungen Gestaltungsmögilchkeiten zum Jahresende (Teil 1)

  • Erklärtes Gestaltungsziel: das gleichmäßige Einkommen
  • Abschreibungen sind ein geeignetes Mittel, um auf den Jahresgewinn einzuwirken.
  • Durch vorgezogene Investitionen kann mittels Sonderabschreibungen der Gewinn geschmälert werden.
  • Der Investitionsabzugsbetrag bietet erhebliches Potenzial zur Gewinnminderung.
  • Die sogenannte Steuergestaltung eröffnet Chancen - aber auch Risiken - die mit dem Steuerberater rechtzeitig besprochen werden sollten.

Bäckersteuerberater Björn Malig aus Filderstadt über die die Gestaltungsräume, die Bäckern zum Jahreswechsel zur Verfügung stehen.

Quelle: ABZ, Nr. 22, 05.11.2016, Seite 20, Praxis Recht & Steuer

Steuerkanzlei Jockers wird RTS Bodensee

Steuerberater Volker Jockers (62) hat sich mit seinem rund 20-köpfigen Team zum 1. Juli 2016 der Beratungsgruppe RTS Bodensee angeschlossen. Mit diesem Schritt leitet Volker Jockers den Generationswechsel ein. 

Quelle: Badische Zeitung, 01.10.2016, Nr. 26, Geschäftsnotiz

Selbstständiger Georg Schöffler im Interview

"Solche Probleme haben viele" Nachfolgersuche von Georg Schöffler

Giengen: Einen Nachfolger zu finden - keine einfache Sache bisweilen, sei es für Ärzte oder auch Steuerberater. Ein Erfahrungsbericht.

Selbstständiger Stueerberater ist er seit mehr als einem Dritteljahrhundert. Seit 1992 residiert seine Kanzlei im Giengener Schlößle...

Quelle: Heidenheimer Zeitung, 16.09.2016, Regionale Wirtschaft, S. 17

CAZE / Untertürkheimer Zeitung 02.07.2016

Schaffen Sie sich Finanzierungsspielräume durch aktive Steuerung von Zahlungsströmen.

In vielen Unternehmen schlummert ungenutztes Umlaufvermögen. Dabei wird insbesondere das in halbfertigen Arbeiten, Vorräten und Forderungen gebundene Kapital dringend gebraucht und kann teure Fremdfinanzierungen ersetzten.
Viel zu lange Zahlungsziele durch mangelhaftes Forderungsmanagement, schnelle Begleichung von Lieferantenrechnungen und hohe Lagerbestände binden im Unternehmen teure Liquidität. Verbessern Sie die Innenfinanzierungskraft Ihres Unternehmens. Damit schaffen Sie Unabhängigkeit von Kreditgeber oder aber erreichen günstigere Konditionen durch ein verbessertes Rating. Dies erreichen Sie durch Senkung des Umlaufvermögens in Ihrem Unternehmen in Kombination mit einer optimalen Ausnutzung von unverzinslichen Fremdfinanzierungsquellen.

Working Capital, was bedeutet das eigentlich?

Es errechnet sich aus der Differenz von Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Jedoch gibt es keine einheitlich festgelegte Definition, welche Bilanzposten genau einfließen. Im Hinblick auf die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens handelt es sich beim Working Capital um Kapital zur Finanzierung des Umsatzprozesses. Daher sollte es so gering wie möglich sein. Ist es jedoch negativ, wurde die goldene Bilanzregel missachtet und ein Teil des Anlagevermögens kurzfristig finanziert.

Erfolgt eine Bonitätsbeurteilung durch die Bank...

ist die Rentabilität und Ergebnissituation eines Unternehmens heutzutage längst nicht mehr ausreichend. Viel mehr interessiert die Kreditinstitute aus welchen Bereichen des Unternehmens Liquidität zufließt, wofür die beanspruchten Kredite verwendet wurden und aus welchen Mitteln die Tilgungen geleistet werden. Die Sparkassen-Finanzgruppe bedient sich beispielsweise einem Analyse und Auswertungstool das aus der GuV und Bilanz Ihres Unternehmens eine Cash-Flow-Ermittlung ableitet. Dabei zeigt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit als bereinigtes Netto-Umlaufvermögen (BNUV) inwiefern Ihr Unternehmen aus der Leistungserstellung Überflüsse erwirtschaften konnte, um Tilgungen und Ausschüttungen aus eigener Kraft zu finanzieren.

Weder in der Standard BWA noch im Jahresabschluss wird das Working Capital gesondert berechnet. Dabei ist es für eine genauere Analyse der betriebswirtschaftlichen Situation eines Unternehmens überaus wichtig. Die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG hilft Ihnen, durch eine optimale Vorbereitung, im Gespräch mit Ihrer Bank durch schlagfertige Argumentation zu punkten und etwaigen Bonitätsverschlechterungen entgegen zu wirken.

Bernd Lienemann, StB/WP RTS Stuttgart

Ausgezeichnet - nach "Focus" zeichnet nun auch das "Handelsblatt" Steuerberater aus

Artikel Steuerberater Magazin, Autor: André Schmidt-Carré, Steuerberater Magazin, 05/2016, S. 34-38

"Das "Handelsblatt" hat in diesem Jahr erstmals die Top-Steuerberater in den zehn größten deutschen Städten ermittelt. Nach dem Magazin "Focus" bietet damit auch Deutschlands wichtigste Wirtschaftszeitung ein Ranking für Steuerberater - und damit eine weitere Bühne für Kanzleien, um sich zu profilieren."

Albrecht Krimmer, vom RTS Standort in Backnang ist ebenfalls ausgezeichnet worden und wird in dem Artikel zitiert. "Das ist natürlich eine Auszeichnung, über die wir uns freuen"

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IHK Magazin Region Stuttgart, 03.2016

Die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG mit Sitz in Stuttgart arbeitet künftig eng mit der Münchener Ecovis zusammen. Beide Partner wollen damit Ihre Mandantenbasis erweitern und ihr Fachwissen bündeln, um Ihr Wachstum zu forcieren.

 Quelle: IHK Magazin Region Stuttgart, 03.2016, Seite 48, Telegramm

Ludwigsburger Kreiszeitung, 01.03.2016

Kurze Meldung in der Ludwigsburger Kreiszeitung über die Auszeichnung der RTS Standorte in Sersheim und Pleidelsheim im Focus Magazin Steuerberater Spezial 2016.

MIt insgesamt 22 Nennungen zählt die RTS zu den sechs Kanzleien mit den meisten Bewertungen und Empfehlung.

 

CAZE / Untertürkheimer Zeitung 27.02.2016

In vielen Haushalten steht die private Einkommensteuererklärung an. Ein Punkt, der dabei oft zu Fragen führt, sind die Kinderbetreuungskosten. Diese finden Sie in der Steuererklärung in der Anlage Kind in den Zeilen 67 bis 73. Hier sind die wichtigsten Informationen zu diesem Thema im Überblick:

Für wen gilt das Betreuungsgeld?

Für jedes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Welchen Betrag können Eltern geltend machen?

Pro Kind können bis zu 6000 Euro geltend gemacht werden. Zwei Drittel der Aufwendungen, also maximal 4000 Euro zählen als Sonderausgaben.

Spielt es eine Rolle, ob sich die Eltern freiwillig für eine Betreuung ihres Kindes entschieden haben?

Nein, ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle.

Welche Leistungen zählen in die Rubrik der Betreuungskosten?

Begünstigt sind die Unterbringung des Kindes in Kindertagesstätten-, horten-, gärten-, krippen. Auch wer sein Kind bei Tagesmüttern, Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern untergebracht hat, hat Anspruch. Außerdem können Sie Kosten für die Beaufsichtigung der häuslichen Schularbeiten sowie die Ganztagesbetreuung in der Schule anrechnen.

Was wird nicht anerkannt?

Kosten für den Transport des Kindes und für seine Verpflegung sind nicht abziehbar. Ebenfalls nicht anrechenbar sind Unterrichtskosten wie beispielsweise Nachhilfeunterricht und Fremdsprachenkurse sowie Sonderkurse zur Förderung spezieller Fähigkeiten wie Musik, Sport und IT-Wissen (Computerkurse).

Wie verhält es sich, wenn das Kind durch ein Familienmitglied betreut wird?

Wenn die Großeltern oder die Tante auf das Kind aufpassen, müssen mehrere Rahmenbedingungen erfüllt sein, damit die Kosten absetzbar sind. Zum einen muss die Beaufsichtigung in einer eindeutigen Vereinbarung festgehalten sein, die beaufsichtigende Person muss bezahlt werden und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Die eindeutige Vereinbarung muss formell und inhaltlich so gestaltet sein, dass sie einem Fremdvergleich standhält. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Angehörige nicht dauerhaft im selben Haushalt leben darf.

Generell gilt, dass für alle Betreuungskosten Nachweise (zum Beispiel Rechnungen, Bankbelege und Überweisungen) erbracht werden müssen.

Interview mit Bernd Lienemann Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
RTS Steuerberatungsgesellschaft KG, Stuttgart