Finanznachrichten März 2015

Alphabetisches Inhaltsverzeichnis

  • Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen mehr..
  • Anerkennung von Umzugskosten mehr..
  • Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung zu stellen mehr..

     

  • Begriff der festen Niederlassung bei Dienstleistungen zwischen Unternehmern in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten mehr..

     

  • Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei

     

  • Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015 mehr..
  • Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei Berechnung des Progressionsvorbehalts mehr..

     

  • Berücksichtigung von Steuerschulden nach Aussetzen der Vollziehung oder Stundung bei der Prognoseentscheidung der drohenden Zahlungsunfähigkeit mehr..

     

  • Besteuerung der Mütterrente ab 2014 mehr..
  • Bruchteilsgemeinschaft ist nur bei Ausführung eigener steuerbarer Leistungen Unternehmerin und als Leistungsempfängerin zum Vorsteuerabzug berechtigt mehr..

     

  • Doppelte Haushaltsführung - Mehrgenerationenhaushalt mehr..
  • Einkommen- und gewerbesteuerliche Zuordnung von Lizenzeinnahmen mehr..
  • Ermessen bei der Entscheidung über die Abzweigung von Kindergeld mehr..
  • Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte mehr..
  • Für Buchnachweis als Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung Verbuchung auf separatem Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung ausreichend mehr..

     

  • Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen mehr..
  • Kein Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer falschen Rechnung, möglich ist der Vorsteuerabzug nur im Billigkeitsverfahren mehr..

     

  • Keine erhöhte Investitionszulage für 'verbundene Unternehmen' mehr..
  • Keine rückwirkende Aufdeckung von stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts in ein anderes Betriebsvermögen eines Steuerzahlers und anschließende

     

  • Veräußerung innerhalb der Sperrfrist mehr..
  • Keine Steuerentlastung für mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen mehr..
  • Keine umsatzsteuerbare Lieferung, wenn Leasinggeber den Leasinggegenstand vom Leasingnehmer nicht wieder erlangt mehr..

     

  • Künstlersozialabgabe - Änderungen seit 1.1.2015 mehr..
  • Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes Ereignis mehr..
  • Nachträglicher Auflösungsverlust aus wesentlicher Beteiligung nach insolvenzfreier Liquidation auch rückwirkend zu berücksichtigen mehr..

     

  • Ohne Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeit keine negativen

     

  • Folgen aus einer 'strafbefreienden Erklärung' mehr..
  • Parkraumüberlassung gegen nicht kostendeckendes Entgelt an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig mehr..

     

  • Politikberater ist gewerblich tätig mehr..
  • Poolung von Treugeberrechten steht steuerlicher Anerkennung nicht entgegen mehr..
  • Regelmäßig kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung durch GmbH an ihren Geschäftsführer mehr..

     

  • Schenkungsteuer wegen Kapitalerhöhung einer GmbH bei Eintritt eines Neugesellschafters mehr..
  • Tarifermäßigung für eine mehrjährige Umsatzsteuererstattung mehr..
  • Umsatzsteuer - Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 1.1.2015 mehr..
  • Umsatzsteuer im Insolvenzeröffnungsverfahren mehr..
  • Vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bei zu Unrecht versagter Aussetzung der Vollziehung mehr..

     

  • Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax mehr..
  • Wirksamkeit der Gründung einer atypischen stillen Gesellschaft bei unentgeltlicher Zuwendung der Beteiligung mehr..

     

  • Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung mehr..
  • Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften mehr..
  • Zulässigkeit einer den Ansatz von Zuchtsauen betreffenden Bilanzänderung mehr..

Gesonderte Information zum Jahressteuergesetz 2015

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2014 dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Was sich sperrig anhört, ist ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Daher sind neben Änderungen des Verfahrensrechts u. a. auch Änderungen bei der Einkommensteuer, z. B. in Form der erstmaligen Definition des Begriffs der Erstausbildung, und der Umsatzsteuer, z. B. durch Modifizierungen der erst kürzlich erweiterten Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Metalllieferungen, enthalten. Die meisten Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2015, wenn nicht anders angegeben.

Die weitergehenden Steuervereinfachungsvorschläge der Länder wurden wiederum nicht berücksichtigt. Nach einer Protokollerklärung der Bundesregierung sollen sie Gegenstand eines weiteren Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr sein.

Alphabetisches Inhaltsverzeichnis zum Jahressteuergesetz 2015

  • Änderung bei den Identifikationsnummern mehr..
  • Änderungen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft mehr..
  • Änderungen bei der Basisrente mehr..
  • Anpassung der Vollstreckungskosten mehr..
  • Anrechnung ausländischer Steuern verbessert mehr..
  • Berücksichtigung nachträglich vorgelegter Freistellungsaufträge mehr..
  • Billigkeitsregelungen bei der Festsetzung von Realsteuermessbeträgen mehr..
  • Erstausbildung nun definiert mehr..
  • Erweiterung der Mitteilungspflichten der Finanzbehörden zur Bekämpfung der Geldwäsche mehr..
  • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mehr..
  • Familienausgleichsleistung bei Zwangspause wegen freiwilligem Wehrdienst mehr..
  • Korrektur widerstreitender Steueranrechnungen mehr..
  • Monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen für Vorratsgesellschaften mehr..
  • Örtliche Zuständigkeit bei Wohnsitz- oder Betriebsverlagerung mehr..
  • Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf mehr..
  • Steuerfreiheit für INVEST-Zuschuss mehr..
  • Steuerliche Berücksichtigung im Rahmen des Versorgungsausgleichs mehr..
  • Steuerschuldnerschaft bei Metalllieferungen mehr..
  • Teilabzugsverbot auch für Wertminderungen aus Gesellschafterdarlehen mehr..
  • Verjährung bei ressortfremden Grundlagenbescheiden mehr..
  • Weitere Dialyseleistungen umsatzsteuerfrei mehr..
  • Zuschläge für Kindererziehungszeiten mehr..