Steuerliche News März 2020

RTS Steuernachrichten für Unternehmer
Bestens informiert mit Neuigkeiten der RTS Steuerberater
 

  1. Steuerfragen zum CoronaviruS
  2. Ist-besteuerung
  3. GÜTERSTANDSSCHAUKEL

 

Steuerfragen zum Coronavirus

Kurzarbeit, Homeoffice, Künstler
 

Das Thema Coronavirus beschäftigt uns alle und es gibt eine Reihe an Fragen, die es steuerlich zu beantworten gilt. Die Situation ändert sich quasi stündlich - deswegen haben wir für Sie den steuerlichen Sonderthemenkanal "Coronavirus" eingerichtet. Hier finden Sie aktuelle Informationen und nützliche Hinweise.

Unter anderem finden Sie dort drei ausführliche Beiträge zu diesen Themen (Redaktionsschluss: 18. März 2020):

 

Arbeitnehmer: Die Kinder werden tagsüber nicht mehr betreut und die Großeltern zählen zur Risikogruppe – wie sollen Sie gleichzeitig arbeiten und die Kinderbetreuung organisieren? Welche verschiedenen Möglichkeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber in dieser Ausnahmesituation haben, erfahren Sie hier.

 

Arbeitgeber: Vor kurzem war der Fachkräftemangel die größte Sorge vieler Unternehmen. Aufträge mussten abgelehnt oder verschoben werden. Doch nun ist alles anders. Der Güterverkehr soll zwar laut aktueller Aussage weiter fließen, aber die Schlangen an den Grenzen sprechen eine eigene Sprache. Denken Sie vielleicht über Kurzarbeit nach? Der Bundestag hat im Eilverfahren neue Regeln für Kurzarbeit beschlossen. Welche dies sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Künstler: Für die meisten Künstler ist diese Spielzeit schon jetzt ein Fiasko. Veranstaltungsauftritte werden storniert, die Theater müssen schließen und Privatfeste werden abgesagt. Die Künstlersozialkasse kommt den Künstlern etwas entgegen und bietet ihnen eine Korrektur ihrer Einkommensprognose an.

 
 

Ist-besteuerung

Erleichterung für kleinere Unternehmen
 
Bezahlen Ihre Kunden erst am Ende Ihres Zahlungsziels?
Die Steuer aus diesem Umsatz müssen Sie jedoch schon am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt bezahlen? Dies ist nämlich bei der Soll-Besteuerung der Fall. Hier muss der Unternehmer bei schlechter Zahlungsmoral seiner Kunden in Vorauskasse gehen.

Aber hierfür gibt es einen Ausweg - die Ist-Besteuerung.
Was darunter zu verstehen ist, welche Voraussetzungen Sie bei der Ist-Besteuerung erfüllen müssen und was sich hierbei seit dem 1. Januar 2020 geändert hat, erfahren Sie in unserem ausführlichen Artikel.
 
 
 

 

 

Güterstandsschaukel

Der Güterstand bei Ehegatten
 
Mit der Güterstandsschaukel können Eheleute hohe Vermögen steuerfrei auf Ehepartner übertragen, obwohl der Schenkungsfreibetrag von 500.000 € grundsätzlich verbraucht ist. Die "Schaukel" bezeichnet dabei den Wechsel vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den der Gütertrennung. Weiterlesen..
 
 
 

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk

Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.

Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.