Steuerliche News April 2019:

RTS Steuernachrichten für Unternehmer - Bestens informiert mit Neuigkeiten der RTS Steuerberater

Inhalt

  • Die Mietwohnung – Was darf der Mieter von der Steuer absetzen?
  • Umsatzsteuerliche Organschaft - Neuerungen ab dem 01.01.2019
  • RTS vom Handelsblatt als "Beste Steuerberater 2019" ausgezeichnet
  • Veranstaltungstipp: Cybersecurity und Compliance für mittelständische Unternehmen, 22.05.2019

Die Mietwohnung – Was darf der Mieter von der Steuer absetzen?

Sie wohnen in einer Mietwohnung und haben Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten? Hier haben sich eventuell Kosten versteckt, die Sie bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Welche Kosten sich auf Ihre Steuer auswirken, erfahren Sie hier.

Umsatzsteuerliche Organschaft - Neuerungen ab dem 01.01.2019

Bisher wurde nur eine Organschaft angenommen, wenn die Organgesellschaft eine juristische Person ist. Der europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof halten es jedoch auch für möglich, dass Personengesellschaften als Organgesellschaft in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert sein können. Die Finanzverwaltung hat sich der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen angeschlossen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

RTS vom Handelsblatt als "Beste Steuerberater 2019" ausgezeichnet

Das Sozialwissenschaftliche Institut Schad (S.W.I. Finance) hat 4.129 Steuerberater analysiert, indem die Aspekte Basiswissen, spezifische Fachkompetenz und Beschäftigung von Fachberatern berücksichtigt wurden. Die Auswertung wurde nach Städten, Sachgebieten und Branchen aufbereitet. Die RTS Bodensee Steuerberatungsgesellschaft KG ist im Sachgebiet "Existenzgründung“ und in der Branche "Handel“ ausgezeichnet worden. Die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG wurde im Bereich "Unternehmensnachfolge" ausgezeichnet.


Veranstaltungstipp:

Cybersecurity und Compliance für mittelständische Unternehmen, 22.05.2019

Mittwoch, 22.05.2019, 17.00 Uhr Kernen, Rommelshausen Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk

Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.

Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.