Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung

Erhöhung und Vereinfachung 2021

Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung werden erhöht und die Beantragung vereinfacht.
Kurz zusammengefasst: Das sogenannte Behindertenpauschbetragsgesetz vom 27.11.2020 verdoppelt die Pauschbeträge und vereinfacht Nachweispflichten ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Auch beim Pflegepauschbetrag gibt es Verbesserungen.

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