Grundsteuerreform 2022 Handlungsbedarf für Eigentümer

Ende 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen. Die neue Grundsteuer wird erstmals ab 1. Januar 2025 erhoben. Trotz der Übergangszeit bis Ende 2024 sind Grundstückswerte jedoch bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Feststellungserklärung ab dem 31. Juli 2022, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für Grundstückseigentümer bereits jetzt Handlungsbedarf. Was Sie jetzt tun müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Artikel....... weiterlesen...

 

Steuerliche Auswirkungen bei einer Scheidung - Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?

Scheidung, Trennung, das Ende einer Beziehung – wer denkt da schon an steuerliche Auswirkungen? Damit die Scheidung nicht zusätzlich zu den emotionalen Aspekten auch noch finanziell teuer wird, lohnt sich ein Blick auf die Einkommensteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer. Denn hier schlummert erhebliches Einsparpotential – und zwar für beide Seiten.......weiterlesen

Überbrückungshilfe wird fortgesetzt Überbrückungshilfe IV bis Juni erweitert

Unternehmen, die durch Corona das Nachsehen haben, können bis zum 15. Juni 2022 einen weiteren Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Denn diese wurde als Überbrückungshilfe IV nun fortgesetzt. Die wesentlichen Ecksteine entsprechen den Bedingungen der Überbrückungshilfe III.

  

  • Die Überbrückungshilfe gilt für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020.
  • Oberhalb dieser Jahresumsatzgrenze werden Unternehmen unterstützt, die von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen sind sowie die Pyrotechnikbranche, der Großhandel und die Touristik.
  • Zusätzliche Förderungen können Unternehmen der Reisebranche sowie der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft beantragen.
  • Unverändert können Sie den Antrag nur über einen prüfenden Dritten – beispielweise über Ihren Steuerberater der RTS beantragen.
  • Aktuelle Antragsfrist: 15. Juni 2022

 

Weitere Informationen sowie ausführliche Antworten auf die meistgestellen Fragen rund um die Überbrückungshilfe finden Sie auf der offiziellen Webseite. 

Google-Bewertung - Aus Liebe zum Ländle

Wie zufrieden sind Sie mit Ihren RTS-Beratern? Sie besitzen ein Google-Konto? Dann freuen wir uns über Ihre Bewertung! Für jede Bewertung pflegen wir heimische Wälder. Mehr über unsere Waldprojekte erfahren Sie online. ......weiterlesen...

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk

Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.

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