
Themen April 2022
diese Themen haben wir diesen Monat für Sie vorbereitet:
Grundsteuerreform 2022
Steuerliche Auswirkungen bei einer Scheidung
Überbrückungshilfe IV
Google Bewertung der RTS Standorte
RTS-Magazin Ratschlag
Grundsteuerreform 2022 Handlungsbedarf für Eigentümer
Ende 2019 wurde das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen. Die neue Grundsteuer wird erstmals ab 1. Januar 2025 erhoben. Trotz der Übergangszeit bis Ende 2024 sind Grundstückswerte jedoch bereits zum 1. Januar 2022 neu festzustellen und in einer entsprechenden Feststellungserklärung ab dem 31. Juli 2022, jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Somit besteht für Grundstückseigentümer bereits jetzt Handlungsbedarf. Was Sie jetzt tun müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie im Artikel....... weiterlesen...
Steuerliche Auswirkungen bei einer Scheidung - Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Scheidung, Trennung, das Ende einer Beziehung – wer denkt da schon an steuerliche Auswirkungen? Damit die Scheidung nicht zusätzlich zu den emotionalen Aspekten auch noch finanziell teuer wird, lohnt sich ein Blick auf die Einkommensteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer. Denn hier schlummert erhebliches Einsparpotential – und zwar für beide Seiten.......weiterlesen
Überbrückungshilfe wird fortgesetzt Überbrückungshilfe IV bis Juni erweitert |
Unternehmen, die durch Corona das Nachsehen haben, können bis zum 15. Juni 2022 einen weiteren Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Denn diese wurde als Überbrückungshilfe IV nun fortgesetzt. Die wesentlichen Ecksteine entsprechen den Bedingungen der Überbrückungshilfe III.
Weitere Informationen sowie ausführliche Antworten auf die meistgestellen Fragen rund um die Überbrückungshilfe finden Sie auf der offiziellen Webseite. |
Google-Bewertung - Aus Liebe zum Ländle
Wie zufrieden sind Sie mit Ihren RTS-Beratern? Sie besitzen ein Google-Konto? Dann freuen wir uns über Ihre Bewertung! Für jede Bewertung pflegen wir heimische Wälder. Mehr über unsere Waldprojekte erfahren Sie online. ......weiterlesen...
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk
Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.
Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.