RTS Steuernachrichten für Unternehmer
Bestens informiert mit Neuigkeiten der RTS Steuerberater
 

diese Themen haben wir diesen Monat für Sie vorbereitet:
 

Corona-Checkliste

Kindergeld

Homeoffice

Corona-Checkliste

Ein Gastbeitrag von Andreas Bachmeier, Ecovis:

Was können Unternehmer jetzt tun?

 

Die Folgen der Lungenkrankheit Covid-19 treffen die Wirtschaft derzeit mit voller Breitseite. Die Auswirkungen lassen sich bis dato kaum abschätzen. Was Geschäftsführer jetzt tun können und sollten, darin seien sich Experten aber einig, erklärte Andreas Bachmeier, Ecovis Unternehmensberater in Dingolfing. Das Wichtigste sei zu gewährleisten, dass Unternehmer planvoll handeln könnten. Im Fokus stehe da das kurzfristige Überleben des Betriebs, aber auch die mittelfristige Entwicklung. Bachmeier rät außerdem: „Bereiten Sie schon jetzt Unterlagen vor, die Sie notfalls für Darlehensanträge brauchen. So können Sie im Zweifel schnell reagieren.“ weiterlesen...

 
 

Kindergeld

Neuregelung für rückwirkende Auszahlungen

Seit dem 01.01.2018 gilt im Kindergeldrecht mit § 66 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) die neue Auszahlungsbeschränkung: Neuanträge auf Kindergeld werden demnach nur noch rückwirkend für die letzten sechs Monate vor Antragseingang ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist von 4 Jahren wurde damit aufgehoben.

Mit dieser Regelung wird dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23. Juni 2017 Rechnung getragen, welches auch im Kindergeldrecht steuerliche Missbrauchsfälle eindämmen soll. weiterlesen..
 

Homeoffice

diese Regeln sollten Arbeitgeber beachten

Vor Corona war ein Homeoffice-Arbeitsplatz ein Privileg. Jetzt ist er jedoch für viele Berufstätige normaler Alltag und ein Muss, um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Laut einer Studie der Mannheimer Universität arbeitet derzeit fast jeder fünfte Deutsche an einem Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden. Oft fällt diese Entscheidung auch im Sinne des Arbeitgebers, da er so brenzlige Corona-Situationen in Büros vermeiden kann. Doch Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice. Worauf Sie als Arbeitgeber rechtlich achten müssen, wenn Ihre Mitarbeiter zuhause arbeiten, erfahren Sie in diesem Artikel. weiterlesen...

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk

Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.

Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.