Transparenzregister wird zum Vollregister

Die Bundesregierung verabschiedete am 10. Februar 2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche). Das Transparenzregister soll zu einem Vollregister werden. Anlass für das Gesetz ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten. Das Gesetz soll nun am 1. August 2021 in Kraft treten.

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Liebhaberei für Photovoltaikanlagen - Antrag


Für kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke besteht künftig die Möglichkeit, diese auf Antrag des Steuerpflichtigen nicht mehr als gewerbliche Einkünfte zu versteuern.
Damit wirken sich Gewinne und Verluste aus den Anlagen steuerlich nicht mehr aus. weiterlesen...

 

Überbrückungshilfe III Plus - Verlängerung

Nachdem die coronabedingten Schließungen und Beschränkungen für manche Branchen weiter andauern, verlängert die Bundesregierung die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. weiterlesen...

 

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