Themen Juli 2021

diese Themen haben wir diesen Monat für Sie vorbereitet:

Fiktiver Unternehmerlohn
Positivliste
Mindestlohn steigt
RTS-Magazin Ratschlag

Zehn Fragen und Antworten - fiktiver Unternehmerlohn

Freiberufler und Soloselbstständige aus Baden-Württemberg können aufatmen: Das Land Baden-Württemberg zahlt auch mit der
Überbrückungshilfe III den fiktiven Unternehmerlohn aus. Anders als in den ersten zwei Phasen, wird er nicht mehr nach Höhe des
Umsatzeinbruchs gestaffelt, sondern pauschal festgelegt. Wie hoch der fiktive Unternehmerlohn ist und wie Sie ihn beantragen können,
erfahren Sie in dem Artikel „Zehn Fragen zum fiktiven Unternehmerlohn“. weiterlesen...

 

Positivliste - förderwürdig: Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen zu Corona-Zeiten

Als Unternehmer haben Sie sich bestimmt auch in den letzten Monaten mit allerhand Themen beschäftigt, die vorher nicht auf Ihrer Agenda standen: Hygienevorschriften und Digitalisierungsmaßnahmen beispielsweise. Der eine oder andere kennt sich mittlerweile so gut aus, wie vor Corona nur die Experten der Reinigungsfirmen. Beides, sowohl Hygiene als auch die Digitalisierung sämtlicher Prozesse, kostet die Unternehmen Geld. Meistens handelte es sich dabei um unvorhergesehene und ungeplante Kosten.

Doch an dieser Stelle können wir Sie beruhigen: viele Aufwendungen, die in die Themenbereiche Hygiene- und Digitalisierungsmaßnahmen fallen, werden mit der Überbrückungshilfe III gefördert. Welche Maßnahmen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf seiner sogenannten Positivliste aufführt, erfahren Sie in unserem ausführlichen Onlinebeitrag. weiterlesen..

 

Mindestlohn steigt - Entwicklung

Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro gestiegen. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht.
Doch wer hat Anspruch auf den Mindestlohn? Und was muss zukünftig bei Minijobbern beachtet werden? weiterlesen...

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk

Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.

Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.