
Themen November 2021
diese Themen haben wir diesen Monat für Sie vorbereitet:
Wandel bei RTS
ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III (PLUS)
Dienstrad Teil 2
Betriebsveranstaltungen, No-Show-Kosten
RTS-Magazin Ratschlag
Wandel bei RTS - Wir firmieren um
Vier RTS-Steuerberatungsgesellschaften aus Baden-Württemberg schließen sich am 1. Dezember 2021 zusammen.
Aus der RTS Steuerberatungsgesellschaft KG, der RTS Bodensee Steuerberatungsgesellschaft KG, der RTS StaufenTeck Steuerberatungsgesellschaft KG und der BORDT & RTS Steuerberatungsgesellschaft KG
wird durch diese Allianz die: RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG.... weiterlesen...
Überbrückungshilfe III (Plus) - Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021
Die Überbrückungshilfe III Plus soll – genau wie die vorherigen Überbrückungshilfen - Unternehmen und Soloselbstständige unterstützen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um Zuschüsse, die grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen.
Allerdings zeigt sich insbesondere bei der Überbrückungshilfe 3 Plus immer mehr die Kehrseite der Medaille und die Probleme mit denen Unternehmen und prüfende Dritte umgehen müssen.
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Dienstrad Teil 2 FAQ
Nachdem wir Ihnen in der Newsletter-Ausgabe September 2021 einen Überblick über die grundsätzliche steuerliche, sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Diensträdern gegeben haben, gehen wir nun auf ausgewählte Einzelthemen dazu ein.....weiterlesen...
Betriebsveranstaltungen, No-Show-Kosten
No-Show-Kosten sind Kosten, die bei der Durchführung einer Veranstaltung für die ausgefallenen Teilnehmer anfallen. Denn auch für Eventteilnehmer, die bei der Veranstaltung „nicht erschienen“ sind (no-show), fallen dennoch Kosten an, dies unabhängig davon, ob sie vorher ihre Teilnahme stornieren konnten oder aus anderen Gründen, wie kurzfristiger Krankheit, nicht teilnehmen konnten.weiterlesen...
Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.
Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart
Archiv Hinweis - steuerliches Nachschlagwerk
Dieses Dokument ist Teil des RTS Steuerthemen Archiv.
Es hat keinen aktuellen Charakter und ist im Zusammenhang mit dem Erstellungszeitraum zu bewerten.