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KMU in Baden-Württemberg können aufatmen: Beteiligungsfond der Landesregierung kommt

Mit einem Beteiligungsfonds in Höhe von einer Milliarde Euro will Baden-Württemberg das Eigenkapital kleiner und mittelständischer Unternehmen stärken. Sie erhalten somit Liquidität, die es ihnen ermöglicht den Fortbestand des Unternehmens über die Coronakrise hinaus zu sichern.

Die baden-württembergische Landesregierung hat am 12. Mai 2020 ein Rahmenkonzept für einen Beteiligungsfonds auf den Weg gebracht. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittelständischer Unternehmen zu stärken. Dadurch soll die Liquidität der KMU erhalten und somit deren Fortbestand über die Krise hinaus gesichert werden. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein und ergänzt damit andere Programme sinnvoll.

Die Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut verwies darauf, dass der Fonds eine wesentliche Förderlücke des Bundes schließe: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes richte sich vor allem an größere Unternehmen. Der Südwest-Fonds hingegen sei gerade für das Mittelstandsland eine enorm wichtige Maßnahme.

Eine Milliarde Euro zur Stärkung des Eigenkapitals

Der Fonds soll ein Volumen von einer Milliarde Euro haben, die Mindestbeteiligung je Unternehmen soll 800.000 Euro betragen. Die Beteiligung werde gemäß Vorgaben der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2021 befristet sein.

"Wir investieren eine Milliarde Euro in den Beteiligungsfonds, um unsere Volkswirtschaft zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten und unser industrielles Ökosystem mit vielen kleinen und mittleren Unternehmen passgenau zu unterstützen."

erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds

Der Beteiligungsfonds ist kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise stabiler zu machen.

Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem:

  • ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
  • baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Beispielsweise ein wichtiger Arbeitgeber in strukturschwachem Raum sind und erhebliche negative Auswirkungen durch eine Insolvenz auf den Arbeitsmarkt hervorrufen würden.

Die Maßnahmen werden zudem an konkrete von der EU vorgegebene Kriterien geknüpft. Die Einrichtung des Fonds wird insbesondere wegen der Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Quelle: 

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-bringt-baden-wuerttembergischen-beteiligungsfonds-fuer-den-mittelstand-auf-den-weg/

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